Recht auf Auskunft

Bei der TV-Telefonaktion berieten zwei Referentinnen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zu Geldanlagen und Altersvorsorge, ein Rechtsanwalt beantwortete Fragen zu Fehlberatungen durch Finanzinstitute.

Trier. (fgg) Die Themen Geldanlage, Falschberatung und private Vorsorge standen im Mittelpunkt der TV-Telefonaktion. Als Experten gaben Sylvia Beckerle und Josephine Holzhäuser, Verbraucherberatung Rheinland-Pfalz, sowie Rechtsanwalt Rainer Zahnhausen aus Trier, Ratschläge:

Mein Sohn ist gerade mit seiner Ausbildung fertig und hat seine erste Stelle angetreten.

Sollte er nicht an eine private Altersvorsorge denken?

Josephine Holzhäuser: "Natürlich ist es in Sachen Altersvorsorge prinzipiell gut, so früh wie möglich anzufangen. Andererseits sollte man gerade als junger Mensch bedenken, dass sich die persönlichen Lebensumstände immer noch so stark ändern können, dass bereits abgeschlossene, langfristige Verträge nicht mehr passen oder sogar belasten können. Ihr Sohn sollte sich aber auf jeden Fall mit dem Thema Berufsunfähigkeit auseinandersetzen und hier eine Versicherung abschließen."

Die Zinsen bei unserer Hausbank sind nicht berauschend, andererseits wollen wir auch keine riskanten Anlagen tätigen: Wären Direktbanken eine Alternative?

Sylvia Beckerle: "Bei Direktbanken sind die Konditionen häufig deutlich besser als bei Fillialbanken: Gute Tagesgeld anbieter bieten derzeit zwei Prozent Zinsen. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass die gewählte Direktbank der deutschen Einlagensicherung unterliegt: Dies sollten Sie sich von der Bank schriftlich nachweisen lassen."

Ich habe eine Anlage getätigt, die mir bei Abschluss des Vertrages als sehr sicher empfohlen wurde. Jetzt entwickelt sie sich sehr enttäuschend, inzwischen mache ich sogar hohe Verluste. Was kann ich tun?

Rainer Zahnhausen: "Bei dieser Konstellation drängt sich der Verdacht einer Falschberatung durch den Verkäufer auf. Entscheidend wäre zu prüfen, ob und gegebenenfalls welche schriftlichen Belege dem jeweiligen Anleger überhaupt ausgehändigt worden sind - und wenn, ob diese vollständig waren. Gab es in diesen Unterlagen hinreichend Hinweise über bestehende Verlustrisiken?"

Wann verjähren meine Schadenersatzansprüche?

Rainer Zahnhausen: "Es gilt die Regelfrist von zehn Jahren ab Geschäftsabschluss, die sich auf drei Jahre verkürzt, sobald der Geschädigte Kenntnis davon erhält oder bei sorgfaltiger Prüfung erkennen muss, dass ein Schaden eintreten kann. Gegebenenfalls muss der Kunde, wenn er Unregelmäßigkeiten im Verlauf der Anlage erkennt, sofort fachkundigen Beistand suchen. Die Verjährung wird durch bloße Anschreiben an die Bank nicht gehemmt - hierfür müssen zumindest Verhandlungen geführt oder eine Klage erhoben werden."

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