Rechtsanwälte zu Patientenverfügung und Sterbehilfe

Trier · Trier (red) Obwohl jeder die Möglichkeit hat, frei zu entscheiden, ob und welche ärztlichen Behandlungsmethoden im Notfall erwünscht sind, hat nur ein Viertel der Bundesbürger eine Patientenverfügung erstellt. Aber selbst Patienten, die in gesunden Tagen für den Krankheitsfall vorsorgen, scheitern ausgerechnet in der letzten Lebensphase mit ihrem Willen.

Tatsächlich akzeptieren Ärzte nur sehr wenige Patientenverfügungen uneingeschränkt. Wie Patienten eine solche folgenschwere Situation vermeiden können und welche weiteren Möglichkeiten der Vorsorge und Selbstbestimmung es gibt, erfahren Verbraucher auf dem Verbraucherrechtstag der Rechtsanwaltskammer Koblenz. Drei Rechtsanwälte stehen Rede und Antwort. Die Rechtsanwaltskammer Koblenz lädt alle interessierten Bürger und Rechtsanwälte ein, um die wichtigsten Fragen rund um das Thema Patientenverfügung und Sterbehilfe zu diskutieren bei dem Verbraucherrechtstag am Donnerstag, 16. März, um 17.30 Uhr im Kurfürstlichen Palais, Rokokosaal, Trier.
Der Eintritt ist frei! Es referieren: Rechtsanwalt Felix Orlowski, Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht, zum Thema "Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung", Rechtsanwältin Dr. med. Katja Kumpmann, Fachanwältin für Medizinrecht, zur "Erstellung einer rechtssicheren Patientenverfügung" und Rechtsanwalt Andreas Kaiser, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Strafrecht, zu "Aktive Sterbehilfe - Neue Rechtsprechung". Die Veranstaltung wird moderiert von Alexander Houben, Trierischer Volksfreund.
Anmeldung an: AzetPR, Presseagentur der Rechtsanwaltskammer Koblenz, Kristina Riedel, riedel@azetpr.com , Telefon 040/4132 70-23.

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