Energie Regelmäßiges Ablesen: Kein Ärger mit Energieversorger

Trier · () Regelmäßig beschweren sich Verbraucher,  weil sie ihre Strom- und Gasabrechnung nicht nachvollziehen können. Nicht selten liegt einer solchen Abrechnung eine Schätzung des Verbrauchs durch den Energieversorger zu Grunde. „Auf der sicheren Seite ist in der Regel, wer zu jedem Monatsende seinen Zählerstand abliest und schriftlich festhält“, sagt Fabian Fehrenbach, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: „So kann man den Verbrauch regelmäßig kontrollieren und bewerten. Außerdem hat man für den Versorger die abgelesenen Zählerdaten parat. Das vermeidet oft Streit.“

Fragen rund um das Thema Energieversorgung beantwortet der Energierechtsberater der Verbraucherzentrale. Die nächsten Termine bietet die Verbraucherzentrale am 4. und 25. Juni in der Beratungsstelle in Trier, Fleischstraße 77, an. Die Beratung kostet 18 Euro. Terminvereinbarung unter Telefon 0651-48802. Eine Beratung für den Wechsel des Strom- und Gasversorgers gibt es nach Terminvereinbarung für fünf Euro.

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