Richtige Absicherung für Studenten

Trier · Bald werden Zehntausende Mädchen und Jungen die Schulausbildung beenden. Gleich, ob betriebliche Lehre, Studium oder ein Platz an der Berufsfachschule, der danach folgende Lebensabschnitt muss gestaltet und vor allem finanziert werden.

Trier. Kommt für mein Studium Bafög infrage? Wo stelle ich den Antrag? Was ist zu beachten? Wie viel Geld darf auf dem Sparbuch sein, ohne dass es beim Bafög angerechnet wird? Was ist, wenn das Bafög nicht reicht und ein Nebenjob nicht infrage kommt? Unter welchen Voraussetzungen kann man sich mit dem KfW-Studienkredit fördern lassen? Wie lange kann man Studienkredit in Anspruch nehmen? Ist es möglich, die monatliche Auszahlung dem tatsächlichen Bedarf jederzeit anzupassen? Wie ist man versichert, wenn man zu Hause aus- und in die eigene Bude einzieht? Wie lange kann man in der Krankenkasse familienversichert bleiben?
Weil nach der Schule vieles anders wird, sollte man sich rechtzeitig damit beschäftigen. Auf Leserfragen zu all diesen Themen antworten am 18. Mai von 17 bis 19 Uhr folgende Fachleute: Peter Denis, Telefon 0651/7199-194, von der Bafög-Stelle der Uni Trier, Rolf Sternke, Telefon 0651/7199-195, von der KfW (elternunabhängiger Studienkredit) sowie Johannes Stoller, Telefon 0651/7199-196, vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. red

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort