Ryanair weigert sich, zu zahlen

Weil sich die irische Fluggesellschaft Ryanair weigert, einem Ehepaar Entschädigung für einen wegen schlechten Wetters ausgefallenen Flug zu zahlen, muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden, ob das rechtens ist.

Lautzenhausen/Karlsruhe. Wenn ein Flug ausfällt, haben Passagiere das Recht auf Entschädigung - laut einer EU-Verordnung liegt die zwischen 250 und 600 Euro. Oder aber die Fluggesellschaft bietet den gestrandeten Passagieren einen Ersatzflug an oder bringt sie sonst irgendwie ans Ziel. Falls aber die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass sie, etwa wegen schlechten Wetters, nichts für den Flugausfall kann, braucht sie keine Entschädigung zu zahlen.

Doch immer wieder kommt es deswegen zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Zum Beispiel mit der irischen Fluggesellschaft Ryanair, die auch vom Hunsrückflughafen Hahn fliegt. In ihren Geschäftsbedingungen schließt sie ausdrücklich finanzielle Entschädigungen aus, wenn der Flug wegen "außergewöhnlichen Umständen" ausfällt. Daher sollten Reisende eine Rücktrittsversicherung abschließen, empfiehlt Ryanair auf ihrer Internetseite.

Erst kürzlich kam es vor dem Amtsgericht Simmern, in dessen Zuständigkeit rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Hahn fallen, zu einer Einigung zwischen Ryanair und einem Mann aus Trierweiler (Trier-Saarburg). Er saß im April 2006 im spanischen Jerez fest, nachdem Ryanair den Rückflug zum Hahn wegen Nebels annulliert hatte. Zusammen mit seinen Mitreisenden buchte der Mann einen Rückflug mit einer anderen Gesellschaft nach Köln (der TV berichtete). Dafür wollte er von Ryanair die Kosten erstattet bekommen. Nach jahrelangem Rechtsstreit einigten sich Ryan air und der Mann auf eine Entschädigung von 400 Euro. Doch die Iren zeigen sich eben nicht immer so kulant.

Ein ähnlicher Fall wird ab heute auch vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Wiederum geht es um einen wegen Nebels gestrichenen Ryan air-Flug von Jerez zum Hahn im Oktober 2007. Einem betroffenen Ehepaar wurde angeboten, einen Flug zwei Tage später zu nehmen. Dies lehnten der Mann und die Frau ab und buchten auf eigene Kosten einen Flug mit der spanischen Gesellschaft Spanair über Madrid nach Frankfurt. Die Kosten dafür (rund 580 Euro) sowie eine Entschädigung von 400 Euro pro Person verlangte das Ehepaar anschließend von Ryan air. Die Iren weigerten sich aber, zu zahlen.

Koblenz spricht Ehepaar 1200 Euro zu



Der Fall landete vor Gericht. Das Amtsgericht Simmern gab Ryanair recht. Das schlechte Wetter habe eine sichere Landung in Jerez unmöglich gemacht, daher stünde dem Ehepaar keine Entschädigung zu. Ryanair feierte das Urteil damals als Sieg. Doch zu früh gefreut: Das Ehepaar ging in Berufung, der Fall landete vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Koblenz. Und das sprach dem Ehepaar rund 1200 Euro Entschädigung zu.

Ryanair passte das Urteil jedoch nicht. Die Iren zogen deshalb vor den Bundesgerichtshof. Er soll den Koblenzer Richterspruch aufheben. Wann eine Entscheidung des Karlsruher Gerichts fällt, ist noch nicht bekannt.

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