Schadenersatz bei starkem Rauchen

Rauchen in der Mietwohnung ist erlaubt und vom sogenannten vertragsgemäßen Gebrauch gedeckt. Ein Mieter, der in seiner Wohnung raucht, verhält sich danach grundsätzlich nicht vertragswidrig, auch dann nicht, wenn er hierdurch während der Mietzeit Ablagerungen verursacht.

 Anita Merten-Traut.Foto: privat

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Anders aber, wenn durch exzessives Rauchen Verschlechterungen in der Wohnung verursacht werden, die sich nicht mehr durch normale Schönheitsreparaturen wie etwa Anstreichen, Tapezieren oder Lackieren beseitigen lassen, sondern zusätzliche Instandsetzungsarbeiten erfordern. In diesen Fällen hat der Vermieter einen Schadenersatzanspruch, entschied das Landgericht Hannover (12 S 9/13), hier in Höhe von 3439,16 Euro.
Entscheidend war, so die Richter, dass durch ein Überstreichen und auch Neutapezieren keine Wiederherstellung der Wohnung möglich war. Von der Versottung mit Nikotin waren Wände und Decke, der dahinterliegende Putz und entsprechende Lacke betroffen.
Ass. jur. Anita Merten-Traut ist Geschäftsführerin des Mietervereins Trier.

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