Schenken über Umwege - Kunstgegenstände steuerfrei übertragen

Berlin (dpa/tmn) · Bei der Übertragung wertvoller Gegenstände sind Freibeträge meist schnell überschritten. Mit einem Trick können die anfallenden Steuern jedoch umgangen werden.

Kunstgegenstände, Sammlungen oder Bibliotheken in Privatbesitz können durchaus wertvoll sein. Freibeträge können schnell ausgeschöpft sein, wenn kostbarer Besitz auf die nächste Generation übertragen werden soll. „Mit einem kleinen Trick können Steuern bei der Übertragung von solchen Gegenständen aber vermieden werden“, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Werden die Kunstgegenstände nämlich zunächst einem Museum oder einer öffentlichen Forschungseinrichtung zur Verfügung gestellt, sind nur noch 60 Prozent des Werts zu versteuern.

Die Voraussetzung: Der Zeitraum der Leihgabe muss mindestens 10 Jahre betragen. Außerdem muss die Erhaltung dieser Gegenstände wegen ihrer Bedeutung für Kunst, Geschichte oder Wissenschaft im öffentlichen Interesse liegen. „Die Übertragung ist sogar völlig steuerfrei, wenn der Beschenkte oder Erbe zusätzlich bereit ist, die Gegenstände den geltenden Bestimmungen der Denkmalpflege zu unterstellen“, erklärt Käding. Gleiches gilt, wenn sich die Gegenstände bereits seit mindestens 20 Jahren im Familienbesitz befinden oder im Verzeichnis national wertvoller Kulturgüter oder Archive aufgeführt sind.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort