Schenkungen wollen gut überlegt sein

Hamburg. Schenkungen führen oft zu Streit, sagt Thomas Diehn von der Bundesnotarkammer. So müssten etwa bei der Übertragung eines Hauses von den Eltern auf eines der Kinder klare Regeln aufgestellt werden.

Denn dabei stelle sich die Frage, ob sich das beschenkte Kind später den Wert des Hauses auf seinen Erbteil anrechnen lassen muss oder ob es gegenüber den anderen Kindern privilegiert sein soll, indem es das Haus zusätzlich erhält. Ein ähnliches Problem stelle sich auch im Hinblick auf Pflichtteilsansprüche. Beispiel: Eine Mutter mache einem ihrer Kinder ein Geschenk und setze das andere dafür zu ihrem Alleinerben ein. Hier stehe dem beschenkten Kind im Erbfall trotz Schenkung ein Pflichtteilsanspruch zu. Allerdings stelle sich die Frage, ob das Geschenk den Pflichtteilsanspruch schmälert. Auch dies müsse von der Mutter festgelegt werden, sagt Diehn. dpa

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort