Schlüssel offen liegengelassen - Versicherung zahlt nur die Hälfte

Koblenz (dpa) · Wer seine Autoschlüssel am Arbeitsplatz offen herumliegen lässt, riskiert zumindest einen Teil des Versicherungsschutzes. Das geht aus einem Urteil des OLG Koblenz hervor.

Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz bekommt eine Mitarbeiterin eines Altenheims nach dem Diebstahl ihres Autos nur die Hälfte des Schadens ersetzt. Die Frau habe den Schlüssel in einem offen zugänglichen Raum des Heims liegenlassen, das sei grob fahrlässig und leichtsinnig, begründete das Gericht nach Mitteilung vom Freitag (31. August) seinen Beschluss und bestätigte eine Entscheidung des Landgerichts. (Beschlüsse vom 14. Mai und 9. Juli 2012, Aktenzeichen: 10 U 1292/11)

Die Frau hatte es dem Dieb nach Auffassung der Richter zu leicht gemacht. Sie habe ihren Korb mit dem Schlüssel nicht im Spind eingeschlossen, sondern einfach im offenen Aufenthaltsraum zurückgelassen, als sie in ein anderes Stockwerk ging. Der Dieb fuhr mit ihrem vor dem Haus geparkten Auto davon, das später beschädigt gefunden wurde. Von den 7000 Euro Reparaturkosten zahlte die Versicherung nur die Hälfte. Zu recht, befanden die Richter.

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