Schmerzensgeld für Angehörige

Nicht alltäglich, aber doch oft genug passiert es, dass der Fahrzeughalter und Fahrer einen Verkehrsunfall fahrlässig verursacht und dabei die Ehefrau oder nahe Angehörige im Auto verletzt werden. Der Laie denkt, dass man weder Schadenersatz noch Schmerzensgeld von der Versicherung verlangen kann.


Das ist falsch: Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen ausgesprochen, dass die Unentgeltlichkeit einer Fahrt noch nicht die Annahme eines Haftungsausschlusses rechtfertigt. Auch das Bestehen einer nahen familiären Beziehung begründet keinen stillschweigenden Haftungsverzicht (BGH 43, 76).
Das wird unter anderem damit begründet, dass es dem wohlverstandenen Interesse der Beteiligten widersprechen würde, von einem stillschweigenden Haftungsverzicht auszugehen. Denn dies käme in der Regel nicht dem gefälligen Schädiger zugute, sondern der Haftpflichtversicherung. Da auch die Versicherungsbedingungen keinen Risikoausschluss in dieser Richtung enthalten, muss die Versicherung des schädigenden Mannes auch für dessen verletzte Ehefrau oder nahe Angehörige zahlen, und zwar auch Schmerzensgeld.
Im Zweifelsfall sollten Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens zurate ziehen.
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