Schmerzensgeld für Bitburgerin nach Behandlung

Ein Arzt muss Patienten vor einer Operation umfassend über ein seltenes, aber erheblich beeinträchtigendes Risiko des Eingriffs aufklären. Das entschied das Koblenzer Oberlandesgericht im Falle einer 52-Jährigen aus Bitburg.

Ein Zahnarzt habe der Frau vor vier Jahren zwei Implantate eingesetzt, aber sie vor dem Eingriff lediglich auf einem Formblatt auf Nervenschädigungen als mögliche Folgen hingewiesen, sagt ihr Anwalt, Andreas Fürst aus Bitburg. Wäre sie ausreichend über die Folgen aufgeklärt gewesen, hätte sie sich für eine andere Behandlung entschieden. Die Frau leide nun unter einer dauerhaften Nervenschädigung, habe Schmerzen beim Kauen und müsse noch immer behandelt werden. Das Gericht bestätigte damit ein Urteil des Trierer Landgerichts. Dieses hatte der Frau bereits im März Schmerzensgeld von 7000 Euro zugesprochen. Dagegen legte der Arzt erfolglos Berufung ein (Az.: 5 U 496/12). wie

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