"Schöne neue Medienwelt": Behalten Sie den Durchblick!

Untergeschobene Telefonverträge, kein rechter Durchblick auf der Suche nach einem DSL-Provider oder Ärger mit dem Mobilfunkvertrag: Gudrun Hansen von der Verbraucherberatung Trier sowie Henrik Egli und Michael Gundall von der Verbraucherzentrale Mainz gaben wertvolle Tipps am TV-Telefon.

Trier. (kat) Hier die interessantesten Fragen und Antworten: Wann wird DVB-T in Trier eingeführt? Michael Gundall: Frühestens Mitte 2008. Nach welchen Kriterien sollte ich mir meinen DSL-Provider aussuchen?Michael Gundall: Eines der Hauptkriterien sollte der Service-Teil sein. Bestellen können Sie immer über kostenfreie Nummern, aber der Servicebereich ist kostenpflichtig. Das heißt, Sie zahlen in der Regel 14 Cent pro Minute. Aber es gibt auch Anbieter, die 0900-Nummern haben, und bei denen die Minute 1,50 Euro kostet. Darauf sollten Sie achten. Ein weiterer Punkt ist, dass Sie als Einsteiger in der Regel auch keinen 6-Megabyte-Anschluss brauchen, 2 Megabyte reichen. Und beachten Sie die Vertragslaufzeiten. Wir wollen uns einen Flachbildschirmfernseher anschaffen. Sollten wir jetzt zugreifen oder noch warten?Michael Gundall: Wenn Sie ein Fernsehgerät haben, das noch gut läuft, können Sie erst einmal abwarten. Denn die Preise werden eher fallen als steigen. Mir wurde regelrecht ein Telefonvertrag untergeschoben. Ich habe eine Miteilung erhalten, dass ich einen Auftrag zur Preselection-Umstellung gegeben habe. Das stimmt nicht. Was tun?Gudrun Hansen: Schreiben Sie einen Brief an den Anbieter und fordern Sie ihn auf, nachzuweisen, wie der Auftrag zu Stande gekommen ist. Höchst vorsorglich sollten Sie den Auftrag sofort per Einschreiben mit Rückschein widerrufen. Setzen Sie dem Anbieter eine Frist zur Beantwortung. Gleichzeitig ist es ratsam, der Deutschen Telekom AG mitzuteilen, dass Sie der Preselection -Umstellung widersprochen haben und dass keine Umstellung vorgenommen werden soll. Ich habe einen Mobilfunkvertrag und wollte jetzt kündigen. Man sagte mir, dass sich der Vertrag automatisch verlängert habe, da ich drei Monate vor Vertragsende hätte kündigen müssen.Gudrun Hansen: Da können Sie nichts machen. Sie müssen darauf achten, dass Sie die Vertragsmodalitäten genau studieren und auch die Kündigungsfrist einhalten. In der Regel ist das drei Monate vor der Frist, und dann verlängert sich der Vertrag automatisch. Angeblich habe ich ein Abo im Internet abgeschlossen, von dem ich nichts weiß. Jetzt flattern Rechnungen und Mahnungen ins Haus. Was soll ich tun?Henrik Egli: Auf keinen Fall zahlen! Normalerweise klagen die "Firmen" nicht. Die TV-Leserinnen und -Leser konnten jetzt schon ihre Fragen am Telefon stellen, vom 25. bis 28. Juni findet eine Aktionswoche zur "Schönen neuen Medienwelt" bei der Verbraucherberatung Trier, Fleischstraße 77, Telefon 0651/48802, statt.

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