Schuldnerberatung: Worauf kommt es an?

Vielen deutschen Verbrauchern steht wortwörtlich das „Wasser bis zum Hals“ und der Schuldenberg ist kaum noch zu bewältigen. In solchen Fällen führt in der Regel kein Weg an einer Schuldnerberatung vorbei. Doch bei der Wahl der richtigen Schuldnerberatung ist Vorsicht geboten:

Schuldnerberatung: Worauf kommt es an?
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So warnt auch die Bundesregierung schon seit Jahren immer wieder vor skrupellosen Geschäftsleuten, die die finanzielle Notlage der überschuldeten Verbraucher ausnutzen (siehe hierzu auch „ Geschäfte mit der Armut“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft).

Worauf bei der Suche nach einer seriösen Schuldnerberatung geachtet werden muss, wird im folgenden Beitrag erläutert.

Allgemeine Fakten zum Thema Verschuldung

Im vergangenen Jahr waren laut der Wirtschaftsauskunft Creditreform gemäß ihrem erstellten „Schulden-Atlas“ mehr als sechs Millionen Deutsche überschuldet. Demnach ist also jeder zehnte Verbraucher nicht mehr in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Durchschnittlich kommen also auf jede Privatpersonen ca. 33.000 Euro Schulden. Insgesamt ergibt dies einen Schuldenberg in Höhe von etwa 221 Milliarden Euro.

Belastet durch hohe Schulden, sind laut der Creditreform vor allem Verbraucher in den folgenden Städten:

Berlin (13 Prozent)Bremen (12,6 Prozent) Sachsen-Anhalt (12 Prozent)

Hingegen weisen Bayern, Baden-Württemberg sowie Sachsen niedrigere Schuldnerquoten auf. Des Weiteren neigen Männer wesentlich stärker dazu, Schulden zu machen und stellen über 56 Prozent der überschuldeten Verbraucher dar.

Zu den Hauptursachen für eine Überschuldung gehören die folgenden Lebensumstände:

ArbeitslosigkeitKrankheitTrennung/Scheidungungesundes/falsches Konsumverhaltengescheiterte Existenzgründung/SelbstständigkeitImmobilienfinanzierung

Unterschied zwischen Verschuldung und Überschuldung

Aus der Antwort auf die Frage, ob eine betroffene Person verschuldet oder bereits überschuldet ist, ergibt sich die weitere Strategie, um gegen den Schuldenberg anzukämpfen. Dabei bedeutet der Begriff „Verschuldung“, dass Schulden vorhanden sind und diese noch aus eigener Kraft regelmäßig getilgt werden können. Sollte dies aber nicht mehr gelingen, so muss sich der Verbraucher die Frage stellen, ob nicht bereits eine Überschuldung vorliegt. Mit Sicherheit ist es nicht einfach und auch nicht angenehm, die Einsicht zu gewinnen, dass eine Überschuldung vorliegt, aber es ist der erste wichtige Schritt, um wieder Herr der Lage zu werden. Ist man sich nicht sicher, in welchem Stadium der Verschuldung man sich befindet, kann es sinnvoll sein, eine Schuldnerberatung zu Rate zu ziehen. Eine unverbindliche Anfrage kann anonymisiert nicht nur bei einer Schuldnerberatung München durchgeführt werden, sondern bei zahlreichen Schuldnerberatungen in ganz Deutschland.

Wichtige Kriterien für die Auswahl einer Schuldnerberatung

Neben der fachlich juristischen Spezialisierung hängt der Erfolg einer Schuldenbereinigung auch immer davon ab, wie die Schuldnerberatung arbeitet. Mittlerweile existieren auf dem Markt zahlreiche „Anbieter“, die gegen hohe Gebühren eine Schuldner- und Insolvenzberatung anbieten.

In der Regel ist hier nur schwer festzustellen, ob und welche Leistungen erbracht werden, und welche Qualität diese haben. Um hier einem bösen Erwachen und möglicherweise noch höheren Schulden zu entgehen, sollte direkt auf spezialisierte Anwälte (siehe hierzu auch FAQs der LLDK) zurückgegriffen werden.

Die folgende Checkliste soll dabei helfen, ein seriöses gewerbliches Angebot zu finden, wobei sie lediglich Hinweise für eine vorhandene oder fehlende Seriosität gibt und nicht garantiert, dass bei der Erfüllung aller Positivmerkmale auch tatsächlich seriös gearbeitet wird. Grundsätzlich sollte jedes Angebot umso kritischer geprüft werden, je mehr Minuspunkte erzielt werden.

Schuldnerberatung: Worauf kommt es an?
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 1. Sollten Angebote eine „schnelle Soforthilfe“ versprechen, so ist äußerte Vorsicht geboten.
 2. Sollte es sich um eine Art „Vermittler“ handeln, der lediglich die Daten des Schuldners aufnimmt und diese dann an einen Anwalt weiterleitet, so können hier doppelte Kosten entstehen. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Berater eine Rechtsbefugnis besitzt sowie eine Anerkennung gemäß dem Verbraucherinsolvenzrecht.
 3. Grundsätzlich sollten Beratungsgespräche in den Geschäftsräumen des Beraters stattfinden und nicht im Hause des Schuldners.
 4. Bei der ersten Kontaktaufnahme mit dem Berater sollte grundsätzlich nach möglichen Kosten gefragt werden. Sollte der Berater erfragen, welchen Betrag der Schuldner im Monat entbehren kann, so ist von einem unseriösen Berater auszugehen. Generell richtet sich eine seriöse Kostenstruktur nach den tatsächlichen Gegebenheiten und keinesfalls nach der persönlichen Einschätzung des Schuldners.
 5. Ein seröser Berater drängt einen Schuldner nicht zu einer Unterschrift. Dem Schuldner sollte unbedingt ausreichend Informationen und Zeit zur Verfügung gestellt werden, um sich einen Vertragsabschluss gut zu überlegen. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass es nur einen Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsvertrag gibt. Sollten mehrere Verträge vorgelegt werden, so kann dies ein Zeichen für Unseriosität sein. Auch von der Unterzeichnung sogenannter „Schuldenverwaltungs- oder Vermögensverwaltungsverträgen“ oder gar Kreditverträgen ist tunlichst abzusehen.
 6. Bei der Vertragsprüfung ist darauf zu achten, dass der Vertrag neben den üblichen verwaltenden Tätigkeiten auch die Rechtsberatung und -vertretung enthalten ist. In Bezug auf die Leistungen ist zu sagen, dass sich diese immer nach dem individuellen Bedarf des Schuldners richten sollten.
 7. Verbraucherinsolvenzberater müssen in der Lage sein, eine Bescheinigung auszustellen, die enthält, dass mit den Gläubigern eine außergerichtliche Einigung vergeblich versucht wurde. So kann ohne diese Bescheinigung kein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragt werden.

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