Sicher auf die Piste

In vielen Schulen stehen Skifreizeiten auf dem Stundenplan. Bei diesen von der Schule organisierten Veranstaltungen stehen die Schüler unter dem Schutz der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung.

Trier. (red) Nach einem versicherten Unfall trägt die Versicherung die medizinisch notwendigen Kosten für Heilbehandlungen und Rehabilitation. Darauf weist die Unfallkasse Rheinland-Pfalz hin. Die gesetzliche Unfallversicherung ist für die Schüler beitragsfrei. Entscheidend für den Versicherungsschutz ist, dass es sich um eine schulische Veranstaltung handelt. Für die Anerkennung des Versicherungsschutzes ist es ohne Bedeutung, ob die Skifreizeit in Deutschland oder im Ausland stattfindet. Der Versicherungsschutz erlischt, wenn ein Schüler sich eigenmächtig von der Gruppe entfernt oder wenn ein Schüler privat den Aufenthalt in den Bergen verlängert.Bei Unfällen, die in dieser Zeit passieren, ist er nicht mehr gesetzlich unfallversichert.

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