Sicherheit für das Alter

TRIER. Unser Sohn lebt in Trier und arbeitet in Luxemburg. Kann er "riestern"? – Ist die Rente aus der Berufsgenossenschaft steuerpflichtig? Drei Experten beantworteten die Fragen der TV-Leser rund um das Thema "Altersvorsorge" am Telefon.

Mein Freund und ich führen seit vierzehn Jahren eine Lebenspartnerschaft, und ich möchte "riestern". Kann ich meine Zulageberechtigung, auch von meinem förderberechtigten Partner ableiten?Heinz Leisen, Dienststellenleiter der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Trier: Nein. Der abgeleitete Zulageanspruch ist steuerrechtlich vom Bestand einer Ehe abhängig. Die Ehe ist der Lebenspartnerschaft im Steuerrecht nicht gleichgestellt. Das bedeutet für Sie, dass Sie die Zulageberechtigung nicht von Ihrem Partner ableiten können. Kann ich als Ausländer auch die staatliche Förderung für eine zusätzliche Altersvorsorge bekommen?Heinz Leisen: Ja, da die Staatsangehörigkeit für die zusätzliche steuerrechtliche Förderung ohne Bedeutung ist. Vorausgesetzt Sie unterliegen der unbeschränkten Einkommenssteuerpflicht in Deutschland und sie gehören zum förderberechtigten Personenkreis. Kehren Sie in Ihr Heimatland zurück, kann es unter Umständen sein, dass Sie die Förderung in Form von Zulagen oder Steuerermäßigungen zurückzahlen müssen. Sind die Rente aus der Berufsgenossenschaft und das Pflegegeld steuerpflichtig?Werner Heck, Steuerberater und vereidigter Buchprüfer: Nein, weder das eine noch das andere. Ich bekomme nächstes Jahr Rente, etwa 18 000 Euro jährlich. Meine Frau wird weiterhin arbeiten und hat 18 000 Euro brutto im Jahr. Welche Steuerklasse empfehlen Sie meiner Frau?Werner Heck: Ich rate ihrer Frau zur Steuerklasse drei und sie bekommen dann die fünf, aber Sie müssen ja keine Karte mehr vorlegen. Unser Sohn lebt noch bei uns in Trier und arbeitet in Luxemburg. Kann er "riestern"?Martin Albert, Vermögensberater der Postbank Finanzberatung AG: Ja, wenn er in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Viele Zusatzversorgungskassen bieten im Moment Riesterverträge an. Soll ich das machen?Martin Albert: Lassen Sie sich auf jeden Fall ein Angebot rechnen, denn die Riesterrente lohnt sich immer. Ich bin Angestellter, 47 Jahre alt, verheiratet und habe zwei Kinder. Lohnt sich Riester für mich? Und ist es sicher gestellt, dass die Zulage bis zum Eintritt ins Rentenalter gezahlt wird? Martin Albert: Ob sie "riestern" sollen, lässt sich absolut mit ja beantworten. Ob die Zulage bis zum Eintritt ins Rentenalter gezahlt wird, kann ich Ihnen nicht sagen, da ich keine Prognosen für die Zukunft machen kann.

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