Sicherheit hat ihren Preis

Wenn Mieter besonderen Wert auf einen nachträglichen Einbau von Einbruchschutz legen, müssen sie dies mit ihrem Vermieter klären. Einen Anspruch darauf haben sie allerdings nicht.

Berlin. (dpa/tmn) Mieter können zum Beispiel nicht verlangen, dass einbruchshemmende Fenster oder Türen, ein Sicherheitsschloss, ein Türspion oder eine Gegensprechanlage eingebaut werden, erläutert der Deutsche Mieterbund in Berlin. Investiert der Vermieter von sich aus, entsteht dadurch allerdings ein Anspruch. Denn dann darf er die Miete erhöhen. Bis zu elf Prozent der Kosten der Baumaßnahme können zusätzlich auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden. Wer als Mieter in die Sicherheit seiner Wohnung investieren will, muss für bauliche Veränderungen zunächst die Erlaubnis des Vermieters einholen. Kleineren Veränderungen muss der Vermieter zustimmen, größeren nicht. Geklärt werden sollte aber vor allem, was am Ende der Mietzeit geschieht, rät der Mieterbund. Denn es ist denkbar, dass der Vermieter die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands fordert. Und dann kämen noch einmal Kosten auf den Mieter zu. Ratsam sei, mit dem Vermieter von Anfang an zu vereinbaren, dass Einbauten oder Änderungen beim Auszug nicht beseitigt werden müssen. Weitere Informationen: Die neue Broschüre "Modernisierung" des Mieterbundes gibt es für sechs Euro zuzüglich Versandkosten bei allen Mietervereinen. Sie kann aber auch online unter www.mieterbund.de bestellt werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort