So heben Sie Ihren Nettoverdienst an

Wer nicht darauf warten möchte, bis er über die Einkommenssteuererklärung 2009 Geld vom Finanzamt zurückbekommt, kann bereits im Vorfeld seinen monatlichen Nettoverdienst mit einem Freistellungsantrag erhöhen.

Trier. (hw) Die wichtigsten Tipps zu Freibeträgen:

Bei der Pflege von schwerbehinderten Angehörigen können 924 Euro steuermindernd eingetragen werden (Pflegepauschbetrag) oder alternativ die Kosten für eine Hilfe im Haushalt. Für Behinderte ist der Behindertenpauschbetrag gestaffelt nach dem Grad der Behinderung von 30 bis 100 in Höhe von 310 Euro bis maximal 3700 Euro eintragungsfähig.

Sind die Eltern berufstätig, können die Kinderbetreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren zu zwei Dritteln aber maximal 4000 Euro eingetragen werden.

Bei der Entfernungspauschale können sich Arbeitnehmer sogar die Strecke ab dem ersten Kilometer eintragen lassen. Doch Vorsicht: Entscheidet das Bundesverfassungsgericht, dass die Regelung doch verfassungskonform ist, müssen Steuern nachgezahlt werden.

Ausbildungskosten für die erstmalige Ausbildung oder das eigene Erststudium können mit bis zu 4000 Euro im Jahr geltend gemacht werden. Für das Studium der Kinder kann ein Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 Euro eingetragen werden. Vorsicht: Der Freibetrag wird nur gewährt, wenn die eigenen Einkünfte der Kinder unter 1848 Euro liegen.

Unterhaltszahlungen können bis zu 13 805 Euro eingetragen werden. Der Empfänger muss diese aber als "sonstige Einkünfte" versteuern.

Ohne jede Zustimmung des Unterhaltsberechtigten können bis zu 7680 Euro als außergewöhnliche Belastungen eingetragen werden.

Arbeitsmittel wie Fachliteratur und Computer können auf der Karte vermerkt werden. Sind die Anschaffungskosten höher als 410 Euro, werden sie auf mehrere Jahre verteilt. Arbeitszimmer können im Einzelfall voll abgesetzt werden, arbeitet man fast gänzlich von zu Hause aus. Kosten für die eigene Fortbildung sind ebenfalls eintragungsfähig.

Interessant ist auch die Eintragungsmöglichkeit für Verpflegungsmehraufwendungen und "Doppelte Haushaltsführung", da hier oft hohe Kosten für Arbeitnehmer entstehen.

Entsprechende Formulare können im Internet unter folgenden Adressen heruntergeladen werden: www.fin-rlp.de/ofd/vordrucke. Dorthin wird man auch von der Homepage des Finanzamtes Trier hingeleitet ( www.finanzamt-trier.de).

Auskunft gibt es außerdem im Service Center des Finanzamtes oder über die Infohotline 0180/3757400.

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