So kommen Studenten über die Runden

Für Studierende werfen die Finanzen einige Fragen auf, auch mit Blick auf die Lebenshaltungskosten. Drei Experten haben unsere Leser am Telefon entsprechend beraten - auch zur Krankenversicherung.

Trier. Versicherungsrechtliche und finanztechnische Dinge sind kompliziert - und während eines Studiums gibt es oft noch zusätzliche Aspekte zu beachten. Hier einige beispielhafte Fragen, die unseren Experten gestellt wurden.Mein Sohn studiert und ist über mich beihilfeberechtigt - jetzt wird er 27, wie sieht das jetzt mit seiner Versicherungspflicht aus?Johannes Stoller, Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft: Zu Studienbeginn konnte Ihr Sohn zwischen dem Beihilfetarif und der studentischen Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse wählen. Da er jetzt jedoch noch im Beihilfetarif ist, wird dieser entweder auf einen Vollkostentarif umgestellt oder auf einen Ausbildungstarif, den viele Versicherungen anbieten. Der liegt dann je nach Leistungsumfang und Anbieter bei 100 bis 250 Euro.Ich bekomme 200 Euro Bafög. Kann ich zusätzlich den Studienkredit der KfW aufnehmen?Rolf Sternke, Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Ja, der KfW-Studienkredit ist mit dem Bafög kombinierbar. Sie können die Darlehenshöhe selbst bestimmen und zwischen 100 und 650 Euro monatlich beziehen. Eine Anpassung innerhalb dieser Höhen ist sogar zu jedem neuen Semester möglich. Dabei wird nur das erste berufsqualifizierende Vollzeitstudium an einer anerkannten deutschen Hochschule finanziert. Den Antrag stellen sie online über die Internetseite der KfW (Online-Antragsportal).Drucken Sie bitte ein Exemplar des Antrags aus und gehen Sie mit ihrem Personalausweis und Ihrer Studienbescheinigung zu einem Vertriebspartner der KfW, etwa zu einer Bank oder einem Studentenwerk. Die Vertriebspartner sind auch im Internetauftritt der KfW aufgeführt.Wie viele Semester bekomme ich finanziert? Rolf Sternke: Sie bekommen im Regelfall zehn Semester finanziert - übrigens ohne irgendwelche zu stellenden Sicherheiten. Sollte innerhalb dieser Zeit der angestrebte Studienabschluss wider Erwarten nicht erfolgt sein, können gegebenenfalls weitere vier Semester finanziert werden.Was passiert nach Studienabschluss? Rolf Sternke: Die Auszahlung wird beendet und das Darlehen tritt in eine sogenannte Karenzphase: Mindestens 18 Monate lang muss keine Tilgung geleistet werden, anschließend folgt die Rückzahlungsphase. Dabei empfehlen wir eine Rückzahlungsdauer von zehn Jahren. Je nach Einkommen kann das Darlehen früher oder später getilgt werden.Ich habe Abitur gemacht und beginne ein duales Studium in Baden-Württemberg. Wie muss ich mich hier krankenversichern?Johannes Stoller: Seit Wintersemester 2010/2011 gilt hier eine Neuregelung: Studenten, die einen praxisintegrierten dualen Studiengang belegen, gelten nun auch sozialversicherungsrechtlich als Studenten, daher besteht bei ihnen keine Versicherungspflicht als Arbeitnehmer. Sie sind daher weiterhin beitragsfrei über Ihre Eltern in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. fgg

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