So setzen Sie Ihr Arbeitszimmer ab

Für die meisten Steuerzahler ist sie eine Qual - und muss doch zeitig erledigt werden: die Steuererklärung. Grundsätzlich muss die Einkommensteuer für 2010 am 31. Mai 2011 beim Finanzamt vorliegen. Jedenfalls dann, wenn man zur Abgabe verpflichtet ist und seine Erklärung selbst erstellt.

Trier. Bei der Steuererklärung für 2010 gibt es einige Änderungen, die die Steuerzahler beachten sollten. Hier einige Tipps der Steuerexperten.

Arbeitszimmer: Seit dem Jahr 2007 konnten Bürger, die zu Hause ein Arbeitszimmer für ihren Beruf benutzten, die Kosten dafür nur noch von der Steuer absetzen, wenn das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten Berufstätigkeit war. Dadurch konnten viele Berufsgruppen wie Lehrer, Handelsvertreter und Außendienstmitarbeiter die Vergünstigung nicht mehr in Anspruch nehmen.

Das Bundesverfassungsgericht hat diese Einschränkung teilweise aufgehoben, weshalb der Abzug der Arbeitszimmerkosten für bestimmte Fälle wieder eingeführt wurde. Wenn dem Bürger für die zu Hause ausgeübte Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, kann er Kosten bis 1250 Euro als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehen.

Höherer Grundfreibetrag:

Von 2010 an beträgt der steuerliche Grundfreibetrag pro Person 8004 Euro statt vorher 7834 Euro. Diese Änderung wirkt sich auch auf die Berücksichtigung volljähriger Kinder (bis 25 Jahre) aus, die sich noch in Berufsausbildung befinden. Denn der Betrag ist auch die Obergrenze für deren Einkünfte, bis zu der Kindergeld oder Kinderfreibetrag erhalten bleiben.

Verbesserter Abzug von Versicherungsbeiträgen:

Ab 2010 können die Beiträge für eine Basis-Krankenversicherung und für die Pflege-Pflichtversicherung in voller Höhe als Sonderausgaben abgezogen werden. Der steuerlich abziehbare Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen erhöht sich von 2400 Euro auf 2800 Euro. Bei Arbeitnehmern und Rentnern steigt er von 1500 Euro auf 1900 Euro.

Umzugskostenpauschale leicht erhöht:

Die Umzugskostenpauschale wurde ab 2010 von 628 Euro beziehungsweise 1256 Euro auf 636 Euro oder 1271 Euro (jeweils Ledige/Verheiratete) erhöht. Der Zuschlag für Kinder wurde von 277 Euro auf 280 Euro je Kind erhöht.

Umzugsbedingte Unterrichtskosten für Kinder können jetzt bis zu 1603 Euro (bisher 1584 Euro) abgezogen werden.

Abgabe der Erklärung: Die Steuererklärung hat allgemein bis Ende Mai 2011 zu erfolgen. Dies gilt nicht für Bürger und Unternehmen, die sich von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder Lohnsteuerhilfevereinen unterstützen lassen. Die haben Zeit bis zum 31. Dezember 2011.

Bei nichtberatenen Steuerpflichtigen kann eine Fristverlängerung bis Ende September gewährt werden, wobei an die Begründung des Antrags keine besonderen Anforderungen gestellt werden.

Weitere Informationen

gibt es bei der Info-Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzämter, Rufnummer 01803/757400, oder im Internet unter www.finanzamt-trier.de

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