So sparen Verbraucher Geld bei Strom und Gas

Trier · Heiße Drähte bei der TV-Telefonaktion: Wie finde ich einen günstigeren Tarif? Wie weiß ich, dass der Ökostromanbieter auch wirklich Ökostrom anbietet? Dies sind zwei der vielen Fragen, welche die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz unseren Lesern am Telefon beantworteten.

Trier. Nachfolgend eine Auswahl der zahlreichen Fragen:Wie finde ich einen günstigeren Tarif als den des Grundversorgers?Antje Kahlheber: Einen Überblick können Ihnen Tarifrechner im Internet geben. Dort können Sie die Tarife vergleichen. Aber lassen Sie sich von den Anbietern, die Sie ausgewählt haben, die Unterlagen zusenden und entscheiden Sie erst dann. Denn die Tarife im Internet könnten eventuell nicht mehr aktuell sein.Wir haben keinen Internetanschluss. Wie können wir die Tarife vergleichen?Antje Kahlheber: Wenden Sie sich an unser landesweites Energie-Telefon. Sie erreichen uns unter 01805/60756020. Die persönliche Energieberatung bei der Verbraucherzentrale ist kostenlos, der Festnetzpreis beträgt 14 Cent pro Minute.Worauf muss ich beim Anbieterwechsel achten? Carmen Strüh: Wenn Sie den Tarifrechner im Internet benutzen, achten Sie darauf, dass Sie den Bonus nicht in die Gesamtkosten einrechnen. Denn dadurch können die Jahreskosten erst einmal verfälscht werden, da der Bonus in der Regel erst nach einem Jahr ausgezahlt wird. Wählen Sie keine Tarife mit Kaution und Vorauskasse und achten Sie darauf, dass Sie sich nicht länger als ein Jahr binden! Und je kürzer die Kündigungsfrist ist, umso besser.Wie weiß ich, dass der Ökostrom anbieter auch wirklich Ökostrom anbietet?Carmen Strüh: Wir empfehlen, sich an den beiden Labels "Grüner Strom Label" und "ok-power" zu orientieren.Was mache ich wenn die Abrechnung nicht kommt? Fabian Fehrenbach: Seit dem 1. April 2012 muss die Abrechnung innerhalb von sechs Wochen vorliegen. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, kann man den Versorger am besten in Form einer Beschwerde nachweislich auffordern, die Abrechnung innerhalb von vier Wochen zu erstellen und das zu erwartende Guthaben bis zum gesetzten Stichtag zu überweisen. Falls dann immer noch nichts kommt, können Sie die Schlichtungsstelle Energie in Berlin einschalten.Welche Möglichkeit habe ich zu kündigen, wenn ich die normale Kündigungsfrist versäumt habe?Fabian Fehrenbach: Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs hat man bei einer Preiserhöhung auf jeden Fall ein Sonderkündigungsrecht.kat

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