So werden Sie Ihr eigener Chef

Damit der Traum von der Selbstständigkeit nicht zum Alptraum wird, muss die Gründung eines Unternehmens gut geplant sein. Jeweils ein Experte der Industrie- und Handelskammer (IHK) und der Handwerkskammer (HWK) sowie eine Fachfrau der Arbeitsagentur beantworteten zwei Stunden lang Leserfragen am TV-Telefon. Hier einige Fragen und Antworten.

Trier. (kat) Ich bin arbeitsuchend und beziehe Arbeitslosengeld II. Ich plane eine Gaststätte zu eröffnen. Mit welchen finanziellen Zuschüssen kann ich rechnen?

Raimund Fisch, Industrie- und Handelskammer Trier: Sie haben die Möglichkeit, über die für Sie zuständige Arbeitsgemeinschaft Zuschüsse zu erhalten. Die Voraussetzung ist, dass Sie ein tragfähiges Geschäftskonzept vorlegen können, das durch eine fachkundige Stelle wie Steuerberater, IHK oder HWK testiert wird.

Ich möchte mich selbstständig machen. Kann ich mit einer finanziellen Unterstützung für eine Beratung rechnen?

Raimund Fisch: Ja, die gibt es, und zwar ausschließlich in der Vorgründungsphase. Dann können Ihnen bis zu 50 Prozent der Beratungskosten erstattet werden; beachtet werden muss, dass die Beratung maximal 800 Euro pro Tag kosten darf - bei einer 50-prozentigen Förderung werden dann 400 Euro übernommen, und höchstens sechs Beratungstage werden anteilig gefördert.

Welche Voraussetzung muss ich erfüllen, um mich freiwillig arbeitslos zu versichern?

Elisabeth Strauch, Arbeitsagentur: Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach Beginn der Selbstständigkeit, kann aber auch schon vorher gestellt werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie innerhalb der vergangenen zwei Jahre vor Gründungsstart mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren oder mindestens einen Tag tatsächlich Arbeitslosengeld I bezogen haben. Oder: Sie waren unmittelbar vor Aufnahme der Selbstständigkeit versicherungspflichtig beschäftigt oder haben Arbeitslosengeld I bezogen. Wichtig ist auch, dass keine anderen Versicherungspflichten nach dem Sozialgesetzbuch III bestehen. Dem Antrag muss eine Kopie der Gewerbeanmeldung beigefügt sein. Bei freiberuflicher Tätigkeit müssen Sie einen Nachweis vom Finanzamt bringen.

Ich muss einen Businessplan erstellen, weiß aber nicht, wie. Wo kann ich Hilfe bekommen?

Raimund Fisch: Da gibt es mehrere Möglichkeiten: Im Starterzentrum der Handwerkskammer und Industrie- und Handelskammer gibt es kompetente Unterstützung bei der Erstellung des Plans. Auch auf der Internetseite www.starterzentrum-rpl.de gibt es zahlreiche wertvolle Tipps. Zudem werden immer wieder Infoveranstaltungen zum Thema "Existenzgründung" angeboten. Über die landesweite Service-Hotline (14 Cent/Minute) werden Sie mit einem Ansprechpartner verbunden: HWK 01805/495782, IHK 01805/445782.

Ich bin Bautechniker, habe aber keinen Meisterbrief. Ich denke zurzeit darüber nach, mich im Baubereich oder im Garten- und Landschaftsbau im Nebenerwerb selbstständig machen. Ist dies möglich?

Rainer Thielen, Handwerkskammer Trier: Im Garten- und Landschaftsbau können Sie sich im Nebenerwerb selbstständig machen. Im Baubereich ist dies nicht möglich, da Sie kein Meister sind.

Bald werde ich die Meisterprüfung ablegen, und als junge Friseurin möchte ich einen Betrieb übernehmen. Wie muss ich vorgehen?

Rainer Thielen: Mit dem Meisterbrief schaffen Sie sich schon eine gute Basis. Nehmen Sie eine ausführliche Beratung in Anspruch. In einem persönlichen Gespräch können Punkte wie etwa die Erstellung eines Businessplans detailliert besprochen werden.

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