Sorgerecht: Kind darf ablehnen

Bremen · Bremen (dpa) Oft können sich getrennt lebende Eltern in Sachen Sorgerecht nicht einigen. Manchmal ist es aber auch das Kind selbst, das ein gemeinsames Sorgerecht ablehnt.

Das Gericht muss in diesem Fall nicht nur das subjektive Empfinden des Kindes berücksichtigen, sondern auch, wie Eltern mit dieser Ablehnung umgehen.
Im Zweifel können Richter einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht zurückweisen, wenn sich das Kind vehement dagegen ausspricht. Ein Urteil in einem solchen Fall hat das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen gefällt (Az.: 5 UF 110/16), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins mitteilt.

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