Sparen mit dem Chef

Berlin/Düsseldorf · Banksparplan, Fondssparplan oder Bausparvertrag - das sind einige Optionen, wie Arbeitnehmer Vermögenswirksame Leistungen (VL) anlegen können. Doch welche Anlageform lohnt sich?

Berlin/Düsseldorf (dpa) Zusätzlich zum Lohn oder Gehalt gibt es vom Chef ein Geldpräsent - und das Monat für Monat. Bei dem Geschenk handelt es sich um Vermögenswirksame Leistungen (VL). Das Problem: Viele Beschäftigte nutzen die VL-Leistungen nicht, erklärt Roland Aulitzky von der Stiftung Warentest in Berlin. Er verweist auf Schätzungen, wonach über 20 Millionen Beschäftigte einen VL-Anspruch haben, es aber nur rund 13 Millionen Verträge gibt.
Klar ist: Wer sich diese Sparmöglichkeit entgehen lässt, verschenkt Geld. "Wenn es einen Zuschuss des Arbeitgebers gibt, dann liegt dieser oft zwischen 6,65 Euro und 40 Euro", sagt Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf. Die Höhe ist von Branche zu Branche und je nach Region unterschiedlich. Teilzeitkräfte erhalten den Zuschuss entsprechend anteilig.
Vorteil für Beschäftigte mit geringem Einkommen: Sie haben Anspruch auf eine Arbeitnehmersparzulage. So gibt es 43 Euro im Jahr vom Fiskus für die Tilgung eines Baukredits oder für den Bausparvertrag für diejenigen, die im Jahr ein zu versteuerndes Einkommen von höchstens 17 900 Euro haben - für Ehepaare gilt die Grenze von 35 800 Euro. Mit bis zu 80 Euro pro Jahr staatlicher Förderung können jene rechnen, die die VL-Beiträge in einen Aktienfondssparplan einzahlen. Hier liegt die Einkommensgrenze bei 20 000 Euro (Single) und bei 40 000 Euro (Ehepaar). Beantragt wird die Arbeitnehmersparzulage über die jährliche Steuererklärung.
Arbeitnehmer sollten sich in ihrer Firma erkundigen, ob es dieses Plus gibt. Falls die Antwort "Ja" lautet, dann heißt es: einen Sparvertrag abschließen und eine Bestätigung dem Arbeitgeber vorlegen. Und schon kann es losgehen mit dem VL-Sparen. Doch welche Option ist sicher, welche bringt die größte Rendite? Ein Überblick:

Banksparplan:
Schließt der Arbeitnehmer einen Banksparplan für die VL-Leistungen ab, dann zahlt er sechs Jahre ein, ein Jahr ruht der Vertrag. "Diese Option eignet sich vor allem für sicherheitsorientierte Anleger", erklärt Scherfling. Im Fall der Insolvenz des Geldinstituts sind die Guthaben durch die gesetzliche Einlagenversicherung bis 100 000 Euro gesichert.
Neben einem Basiszins winkt am Laufzeitende in der Regel eine Prämie. Kursrisiken gibt es nicht. Allerdings ist es hier besonders wichtig, das passende Produkt auszuwählen. "Denn bei den meisten Verträgen sind die Renditen mit manchmal unter einem Prozent so gering, dass als Reiz nur der Arbeitgeberzuschuss bleibt", sagt Aulitzky.

Wertpapiersparen:
Hier sind die Rendite-Chancen am höchsten, wie Julia Topar vom Bundesverband deutscher Banken erklärt. Der Sparer zahlt sechs Jahre ein, ein Jahr ruht der Vertrag. "Diese Variante eignet sich für alle, die sich bewusst sind, dass es am Aktienmarkt mal auf, mal ab geht", ergänzt Scherfling.
Außerdem kann das VL-Wertpapiersparen für jene mit Anspruch auf eine Arbeitnehmersparzulage von Vorteil sein. Sind die Aktienkurse nach Ablauf der sieben Jahre niedrig, kann man auf Kurserholung warten. Die Gelder sind im Falle einer Insolvenz der Kapitalverwaltungsgesellschaft als Sondervermögen geschützt.
Bausparvertrag: Bei dieser VL-Sparoption gibt es kein Ruhejahr, die Beiträge werden sieben Jahre lang gezahlt. "Für Renditejäger ist ein Bausparvertrag nicht attraktiv, die Rendite liegt unter einem Prozent", sagt Aulitzky. Für Geringverdiener kann sich aber ein VL-Bausparvertrag lohnen, da sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine staatliche Wohnungsbauprämie haben. Für unter 25-Jährige ist ein VL-Bausparvertrag ebenfalls ideal, selbst wenn sie keinen Immobilienerwerb planen. "Sie können die Wohnungsbauprämie mitnehmen und dennoch nach sieben Jahren frei über das Geld verfügen", so Aulitzky.

Tilgungsoption:
VL-Beträge können auch dazu verwendet werden, bereits vorhandene Bauspar- und Bankdarlehen zu tilgen. Dazu lässt der Kreditnehmer die VL-Zahlungen auf sein eigenes Konto überweisen. Die Bank erstellt eine Bestätigung für den Arbeitgeber, aus der hervorgeht, dass der Beschäftigte seine Beiträge zur Schuldentilgung einsetzt. "VL-Leistungen kann man sich aber auch direkt auf das Darlehenskonto überweisen lassen", erklärt Topar. Bei Bauspardarlehen ist das oft unproblematisch, da der Kreditnehmer zumeist Sondertilgungen tätigen kann. Bei Hypothekendarlehen sollte man mit seiner Bank sprechen.

Geldvorteil:
Oft können laut Scherfling Arbeitnehmer den monatlichen Arbeitgeberzuschuss auf 25 Euro oder 40 Euro aufstocken. "Das VL-Sparen rechnet sich mittel- bis langfristig in jedem Fall", betont Topar. Aus dem Sparen von kleinen Beträgen kann über viele Jahre hinweg ein beachtliches Vermögen werden. Topar nennt ein Beispiel: "Wer vor 35 Jahren begonnen hätte, bis heute konsequent 40 Euro monatlich in Aktienfonds in Deutschland anzulegen - das wären bis heute also insgesamt 16 800 Euro - könnte nun über ein Kapital von etwa 80 000 Euro verfügen."

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