Steigende Gebühren oder Steuern muss Airline tragen

München (dpa/tmn) · Im Internet günstig einen Flug ergattert, doch plötzlich soll man viel mehr zahlen? Steigen nach der Buchung eines Flugs Steuern oder Gebühren, darf die Airline dies nicht an den Fluggast weitergeben.

Eine entsprechende Klausel in den Geschäftsbedingungen sei unzulässig, entschied das Landgericht München (Aktenzeichen: 12 O 22100/11). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“.

Die Airline hatte in ihren Geschäftsbedingungen geschrieben: „Kommt es zu einer Erhöhung einer im Flugschein ausgewiesenen Steuer, Gebühr oder Abgabe, müssen Sie sie vor dem Flug bezahlen.“ Gleiches galt für neue Steuern oder Gebühren. Dies sei nicht rechtmäßig, argumentierte der Kläger. Das Gericht gab ihm Recht und untersagte die Verwendung dieser Klausel.

Es verwies dabei vor allem auf den Rechtsgrundsatz „pacta sunt servanda“ („Verträge sind einzuhalten“). Eine Preisbindung für einen überschaubaren Zeitraum zwischen Buchung und Abflug sei der Airline zumutbar. Darüber hinaus sei die Klausel unwirksam, weil sie dem Kunden keine Möglichkeit gebe, vom Kauf zurückzutreten.

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