Steigende Strompreise absehbar

In diesem Jahr kommt auf die Energieverbraucher einiges zu: Von einer höheren EEG-Umlage bis hin zu neuen Energieeffizienz-Labels für Staubsauger sind die meisten Veränderungen mit höheren Belastungen für die Verbraucher verbunden.

Jeder Jahreswechsel bringt nicht nur zahlreiche gute Vorsätze, sondern auch neue Gesetze, Verordnungen und Vorschriften mit sich. Auch für Energieverbraucher ändert sich einiges.
Beispiel Höhere Umlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes(EEG): garantiert den Erzeugern von Strom aus erneuerbaren Quellen eine feste Vergütung je Kilowattstunde eingespeisten Stroms. Hierfür wird von den Stromkunden eine sogenannte Umlage erhoben. "Diese wird im Jahr 2014 voraussichtlich auf einen neuen Höchstwert von 6,240 Cent je Kilowattstunde steigen. Steuern Verbraucher nicht gegen, werden die Stromrechnungen also steigen", sagt Hans Weinreuter, Energieexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. So hat etwa die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen berechnet, dass auf einen Privathaushalt mit einem Durchschnittsverbrauch von 3500 Kilowattstunden pro Jahr Mehrkosten von 2,73 Euro monatlich entstehen werden.
EU-Label für Staubsauger: Die EU-Ökodesign-Richtlinie regelt für alle europäischen Staaten, wie viel Strom Geräte maximal verbrauchen dürfen. Im neuen Jahr treten weitere Bestimmungen daraus in Kraft. Vom 1. September an müssen auch neue Staubsauger das EU-Energieeffizienzlabel tragen. Außerdem gelten erhöhte Mindestanforderungen an ihre Energieeffizienz. Eine weitere Verschärfung soll es dann im Jahr 2017 geben.
Anforderungen an Neubauten: Auch die neue Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird 2014, voraussichtlich im Frühsommer, in Kraft treten. Darin geregelt sind unter anderem neue, verschärfte Anforderungen, die Neubauten bezüglich ihres Energieverbrauchs und Wärmeverlustes erfüllen müssen. Ab dem Jahr 2016 gelten nämlich für Neubauten um 25 Prozent höhere energetische Anforderungen als bisher. Der Dämmstandard steigt um durchschnittlich 20 Prozent. Bei Sanierungen bestehender Gebäude ist keine weitere Verschärfung geplant. Außerdem müssen beispielsweise energetische Kennwerte künftig in Immobilienanzeigen mitangegeben werden.
Laut Heizkostenverordnung müssen Vermieter für eine korrekte Abrechnung der Betriebskosten bis spätestens 1. Januar 2014 geeichte Warmwasserzähler und Heizwärmemessgeräte verwenden. Anderenfalls darf der Mieter den Anteil der Wärmekosten, der nicht gemäß der Verordnung erfasst wurde, pauschal um 15 Prozent kürzen.
Fragen zum Stromsparen und energieeffizienten Bauen beantwortet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz kostenlos und unabhängig ( www.energieberatung-rlp.de). Telefonisch ist sie unter 0800/6065600 zu erreichen (Montag und Donnerstag, 10 - 13 und 14 - 17 Uhr, Dienstag 9 - 13 und 14 - 18 Uhr).

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