Steuerbonus für Handwerkerleistungen bei privatem Umzug

Berlin (dpa/tmn) · Geld sparen beim Umzug: Ausgaben für Handwerkerarbeiten in der neuen Wohnung können beim Finanzamt geltend gemacht werden. Welche Voraussetzungen Verbraucher beachten sollten.

Die Kosten für Handwerkerleistungen können von der Steuer abgesetzt werden. „Begünstigt sind 20 Prozent der Arbeitskosten - bis maximal 1200 Euro im Jahr“, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Die Voraussetzungen: Es muss eine Rechnung vorliegen, die nicht bar bezahlt wurde, und die Arbeiten müssen im Haushalt des Steuerzahlers ausgeführt worden sein.

„Aufpassen muss man deshalb bei Handwerkerarbeiten im Zusammenhang mit einem Umzug“, erklärt Käding. Denn streng genommen wird vor dem Einzug die neue Wohnung nicht als eigener Haushalt gewertet. In der Praxis gehen die Finanzämter jedoch davon aus, dass der im Mietvertrag vereinbarte Beginn des Mietverhältnisses ausschlaggebend ist. Das heißt: Auch wenn der Steuerzahler noch nicht in der neuen Wohnung wohnt, können die Ausgaben für die Renovierung geltend gemacht werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort