Bis Anfang September Steuererklärung 2023 bald fällig – so können Sie Geld sparen
Trier · Sie gehört wohl zu den lästigsten Pflichten des deutschen Steuerbürgers: die Einkommensteuererklärung. Doch wer die neuesten Änderungen und Regelungen für 2023 kennt, kann finanziell einiges herausholen. Ein Überblick.
Die Steuererklärung bereitet wohl den wenigsten Menschen Freude. Sie ist jedoch für knapp die Hälfte der Steuerzahler Pflicht. Nicht vergessen: Für die Steuererklärung 2023 endet die Frist am 2. September 2024 – sofern man nicht steuerlich beraten wird. Wer nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, hat sogar vier Jahre Zeit. Das gilt meist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Lohnsteuerklasse I und IV ohne weitere Einkünfte und ohne Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeiter- oder Elterngeld.
Laut dem Landesamt für Steuern in Koblenz wirken sich folgende Regelungen steuermindernd aus:
Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer
Der Grundfreibetrag für 2023 liegt bei 10.908 Euro. Ab 2024 wird er auf 11.604 Euro angehoben. Erst wenn die Einkünfte darüber liegen, muss Einkommensteuer gezahlt werden. Bei zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartnern verdoppelt sich der Betrag.
Höhere Freigrenze beim Solidaritätszuschlag
Hier liegt die Freigrenze nun bei 17.543 Euro, ab 2024 steigt sie auf 18.130 Euro. Erst wenn die Einkommensteuer diesen Betrag übersteigt, wird laut dem Landesamt für Steuern der Solidaritätszuschlag erhoben.
Unterhalt
Der Höchstbetrag, um Unterhaltsleistungen steuerlich zu berücksichtigen, liegt für 2023 bei 10.908 Euro und ab 2024 bei 11.604 Euro.
Kindergeld & Co.
Der Kinderfreibetrag liegt für 2023 bei 8952 Euro. Darin enthalten sind auch die Kosten für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Er erhöht sich 2024 nochmals um 360 Euro auf 9312 Euro. Bei einem Elternteil halbiert sich der Betrag entsprechend. Ein Vorteil für Eltern: Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Abzug der Freibeträge im Einzelfall oder der Anspruch auf Kindergeld (250 Euro je Kind) günstiger ist.
Alleinerziehende werden ab 2023 statt mit 4008 nun mit 4260 Euro steuerlich entlastet.
Sparer-Pauschbetrag
Erzielt jemand Einkünfte aus angelegtem Kapital, etwa aus Aktien, dann müssen nur die Erträge daraus, die über 1000 Euro pro Person liegen, versteuert werden. Erst über diesem Sparer-Pauschbetrag fallen Steuern an.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Laut dem Landesamt für Steuern in Koblenz wird der „zu versteuernde Arbeitslohn des Jahres 2023 automatisch um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1230 Euro für beruflich bedingte Kosten reduziert“. Das gilt jedoch nur dann, wenn keine höheren tatsächlichen Werbungskosten geltend gemacht werden.
Arbeitszimmer und Homeoffice
Wer ausschließlich von zu Hause im Arbeitszimmer aus arbeitet, kann entweder die tatsächlichen Kosten des häuslichen Arbeitszimmers oder ohne Nachweis pauschal 1260 Euro geltend machen.
Wer zu Hause arbeitet, aber kein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer nutzt, kann entweder pauschal sechs Euro pro Tag ansetzen, maximal jedoch die oben erwähnten 1260 Euro. Gleiches gilt dann, wenn es zwar das Arbeitszimmer gibt, aber es nicht der Mittelpunkt der sogenannten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit ist.
Die Tagespauschale gilt für jeden Kalendertag, an dem die Tätigkeit überwiegend von zu Hause erledigt wird und keine sogenannte Erste Tätigkeitsstätte wie etwa das Büro aufgesucht wird. Wird überwiegend von zu Hause gearbeitet, können Beschäftigte sowohl Tagespauschalen als auch berufliche Reisekosten absetzen – sofern mehr als die Hälfte des Arbeitstags zu Hause gearbeitet wird.
Eine Besonderheit: Steht für die Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, kann die Tagespauschale auch dann geltend gemacht werden, wenn die sogenannte erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird. Das gilt etwa für Lehrerinnen und Lehrer, denen in der Schule kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Arbeitsmittel
Werden Arbeitsmittel wie Schreibtischstuhl und Lampe mindestens 90 Prozent beruflich genutzt, können die gesamten Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Werden die Möbel und Gegenstände auch privat genutzt, können die Kosten aufgeteilt werden.
Unter 800 Euro im Jahr können Arbeitsmittel ohne Umsatzsteuer im Anschaffungsjahr in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden. Sonst wird die Nutzungsdauer ermittelt und die Kosten anteilig auf die Jahre verteilt.
Altersvorsorge
Schon ab 2023 können Aufwendungen zur Altersvorsorge in voller Höhe als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Ursprünglich war das erst ab 2025 geplant.
Handwerkerkosten und haushaltsnahe Dienstleistungen
Wer 2023 den Handwerker bestellt und für Reparaturen und Renovierungen im und am Haus Geld gezahlt hat, kann diese Handwerkerkosten in der Steuererklärung geltend machen: 20 Prozent von Arbeits-, Fahrt- und Gerätekosten, die gezahlt wurden, maximal jedoch 1200 Euro pro Jahr wirken sich direkt steuermindernd aus.
Auch wer eine Pflegekraft oder Putzhilfe, eine private Kinderbetreuung oder Gartenhilfe beschäftigt, kann diesen Arbeitslohn mit 20 Prozent oder maximal 4000 Euro pro Jahr steuermindernd angeben.