Vereine Steuererklärungspflicht auch für befreite Vereine

Trier · Finanzämter verschicken aktuelle Aufforderung.

() Die Finanzämter prüfen in der Regel alle drei Jahre, ob Organisationen wie Stiftungen oder Vereine, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen wie Sport- und Musikvereine, Fördervereine von Schulen und Kindertagesstätten oder Naturschutzvereine die Voraussetzungen für die Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer erfüllt haben. In der Regel sind die Jahre 2015-2017 betroffen. Dazu müssen die Vereine eine Steuererklärung („KSt 1“ mit der „Anlage Gem“) abgeben und Kopien ihrer Kassen-, Tätigkeits- sowie Geschäftsberichte beifügen. Das Finanzamt Trier empfiehlt, die Anlage Gem 1 zu nutzen. Da der dreijährige Prüfungszeitraum nicht bei allen Vereinen identisch ist, sind von der aktuellen Überprüfung auch nicht alle Vereine betroffen. Viele werden aber eine Aufforderung zur Abgabe der Unterlagen erhalten. Es werden keine Steuererklärungs-Formulare mehr versandt. Im Programm Elster stehen die Körperschaftsteuer-Erklärungsvordrucke erst im Juli bereit. Vordrucke können aber im Internet unter www.lfst-rlp.de heruntergeladen und auf Papier abgegeben werden.

Infos unter www.finanzamt-trier.de/Service/Steuerrecht/Vereine

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