Steuerfreibeträge rechtzeitig eintragen lassen

Berlin (dpa/tmn) · Arbeitnehmer sollten Steuerfreibeträge für das kommende Jahr rechtzeitig beim Finanzamt beantragen. Denn dann könnten sie bereits im Januar beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler.

Wurden Steuerfreibeträge nicht mehr in diesem Jahr beantragt, fällt der Steuerabzug Anfang des kommenden Jahres zunächst höher aus. Entsprechende Anträge können seit Anfang Oktober beim Wohnsitzfinanzamt gestellt werden.

Wichtig zu beachten: Auch wer bereits für das Jahr 2012 Freibeträge beantragt hatte, müsse nun wieder aktiv werden, erklärt Anita Käding. Denn die bisherigen Freibeträge verlören mit dem Jahreswechsel ihre Gültigkeit. Sie müssten daher für 2013 neu beantragt werden. „Eine Ausnahme gilt für Behinderten-Pauschbeträge und Kinderfreibeträge nicht volljähriger Kinder“, erklärt Käding. „Sie behalten ihre Gültigkeit.“

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