Steuern: Was Rentner wissen müssen

Trier · Renten sind steuerfrei. Dieser Satz hat sich bei vielen Bürgern verfestigt. Er ist aber falsch. Zwar fallen die meisten Altersrenten so gering aus, dass dafür keine Steuern gezahlt werden müssen. Doch wer höhere Altersbezüge hat, muss zahlen. Weil den Finanzämtern jetzt die notwendigen Daten vorliegen, bekommen auch Rentner in der Region in den nächsten Tagen Post.

Trier. Mehr als 2000 Rentner in der Region bekommen heute oder in den kommenden Tagen unerwartetet Post vom Finanzamt. Die meisten Adressaten dürften sich dabei erschrecken, denn in dem Schreiben werden sie aufgefordert, eine Steuererklärung für 2010 abzugeben. Zudem werden die Rentner aufgefordert, zu prüfen, "ob sich auch für andere Jahre ab 2005 eine Steuerpflicht ergibt".
Der Chef des Finanzamtes Trier, Jürgen Kentenich, erklärt: "Mit Einführung des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2005 müssen Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung versteuert werden, allerdings mit nur langsam steigenden Quoten." Vor 2005 war die Besteuerung so angelegt, dass nur sehr hohe Bezüge zu Steuerabgaben führten.
Nachdem nun den Finanzbehörden im Land die Mitteilungen der Rentenversicherungsträger vorliegen, konnten die Ämter herausfiltern, wer von den 1,1 Millionen Rentnern im Land eigentlich Steuern zahlen müsste. Bei 21 000 Männern, Frauen oder Paaren ist das der Fall. In Trier und Trier-Saarburg erhalten heute und Anfang kommender Woche 1100 Betroffene Post vom Finanzamt Trier. Insgesamt sind es in der ganzen Region 2300 Menschen.

Was muss ich jetzt tun?
"Niemand braucht in Panik zu geraten. Wir bieten Rentnern Hilfe", erklärt Kentenich. Speziell für diejenigen, die in den nächsten Tagen ein Schreiben der Finanzverwaltung mit der Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen erhalten werden, bietet das Finanzamt Trier eine Informationsveranstaltung an (siehe Extra).

Was genau ist die Anlage R?
Maßgeblich für Rentner ist die zweiseitige Anlage R. Dort heißt es: Jeder Ehegatte mit Renten und Leistungen aus Altervorsorgeverträgen hat eine eigene Anlage R abzugeben. Als normaler Rentner muss er dort seinen Namen und Vornahmen eintragen. Um das Feld "Steuernummer" muss er sich erstmal nicht kümmern. "Eine Steuernummer bekommt der Antragsteller, die wird erstmals zur Erklärung erteilt", sagt Klaus-Robert Braus vom Finanzamt Trier.
In einem weiteren Feld muss er dann noch seine Bruttojahresrente eintragen, also beispielsweise 12 x 1851 Euro = 22 212 Euro und der Beginn seiner Rente. Vorsicht! Hier darf nicht die ausgezahlte Rente eingetragen werden, bei der schon Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen ist, sondern die Bruttorente.
"Bei dem Feld ‚Rentenanpassungsbeträge\' sollten die Antragsteller beim Finanzamt nachfragen. Das ist schwierig und wird meist falsch gemacht", erklärt Braus.
Lohnsteuervereine und Steuerberater können Rentner bei der Erstellung eines Antrages beraten und spätestens, wenn jemand weitere Einkünfte hat, kann die fachliche Beratung sinnvoll sein.

Wann muss ich trotzdem nicht zahlen?
Selbst wenn ein Antragsteller über dem Grundfreibetrag von derzeit 8004 Euro für Ledige und 16 008 Euro für Ehepaare liegt, werden nicht immer Zahlungen fällig. Rentner dürfen natürlich ebenso wie Beschäftigte gewisse Werbungskosten absetzen und ihre Steuerschuld mindern.

Beispiel I: Ein Alleinstehender, der seit 2005 nur eine gesetzliche Rente bezieht, die den Betrag von 1550 Euro pro Monat (18 600 Euro jährlich) nicht übersteigt, zahlt auch künftig keine Steuern, da seine Rente nur mit einem Anteil von 50 Prozent der Besteuerung unterliegt und noch Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben abgezogen werden.

Beispiel II: Für einen Neu-Rentner ab 2011 liegt der Anteil der gesetzlichen Rente, der versteuert werden muss, bei 62 Prozent. Damit sind für Rentner, die erstmals im Jahr 2011 Rente bezogen haben und keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte erzielen, 1300 Euro monatlich (15 600 Euro jährlich) der Rentenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung einkommenssteuerfrei. Bei Ehegatten verdoppeln sich die Beträge.

Bekomme ich auch Geld zurück?
Natürlich können Rentner auch ihre Steuerschuld mindern, etwa durch außergewöhnliche Belastungen, aber auch durch zu viel gezahlte Kapitalertragssteuern. Dies lohnt sich auch für Rentner, die gar keine Steuern zahlen. Das Finanzamt prüft, ob ein Anleger zu viel an Kapitalertragssteuer gezahlt hat. Die wird nämlich pauschal von der Bank oder Sparkasse an die Finanzkasse abgeführt.Extra

Das Finanzamt Trier bietet am Montag, 10. September, um 17 Uhr eine Informationsveranstaltung im Casino des Amtes in der Hubert Neuerburg Straße in Trier an. Wer in den nächsten Tagen ein Schreiben der Finanzverwaltung mit der Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen erhält, kann sich unter Telefon 0651/9360-34444 von Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 und am Freitag von 9 bis 13 Uhr anmelden. Dies ist aufgrund der großen Zahl der zu erwartenden Teilnehmer notwendig. Unter dieser speziell eingerichteten Telefonnummer können sich Rentner detailliert informieren. hw

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