Steuern: Welche Rentner müssen zahlen?

Verunsicherte Ruheständler sorgten für heiße Drähte während der TV-Telefonaktion. 150 Leser erreichten die vier Experten des Trierer Finanzamtes während der zweistündigen Telefonaktion.

Trier. (kat) Ich bin verheiratet und beziehe seit fünf Jahren 1400 Euro Rente. Es sind keine weiteren Einkünfte da. Muss ich jetzt auch noch Steuern zahlen?

Edgar Arens, Sachgebietsleiter, Finanzamt Trier: Nein, Sie können beruhigt sein. Aus folgenden Gründen müssen Sie keine Steuererklärung abgeben:

Sie liegen mit Ihrer Rente unter der Freigrenze. Der Grundfreibetrag liegt bei Ehepaaren bei 3150 Euro Rente monatlich (37 800 Euro Rente im Jahr) und bei Alleinstehenden bei 1575 Euro im Monat (18 900 Euro Rente jährlich).

Zweitens haben Sie keine weiteren Einkünfte, und Sie beziehen seit dem Jahr 2004 Rente. Der Rentenbeginn ist entscheidend für den steuerpflichtigen und den steuerfreien Rentenanteil.

Stimmt es, dass der steuerpflichtige Rentenanteil für die gesetzliche Rente jedes Jahr erhöht wird?

Luzia Biesdorf, Teamleiterin, Finanzamt Trier: Entscheidend für den Rentenanteil, der steuerpflichtig ist, ist das Jahr des Rentenbeginns. Wer 2005 oder früher in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent seiner Bezüge versteuern. Bei Rentenbeginn 2006 sind 52 Prozent steuerpflichtig. Von Jahr zu Jahr wird der Anteil um zwei Prozent erhöht, bis im Jahr 2040, wenn es mit 100 Prozent zur Vollversteuerung kommt. Der steuerpflichtige Anteil, der zu Rentenbeginn maßgeblich ist, wird für die gesamte Rentendauer festgeschrieben.

Sind Unfallrenten steuerpflichtig?

Jessica Gier, Mitarbeiterin im Service-Center, Finanzamt Trier: Nein, Unfallrenten sind steuerfrei.

Muss ich nachzahlen, wenn ich den Grundfreibetrag überschreite?

Edgar Arens: Ja. Wer den Grundfreibetrag überschreitet, muss mit Nachzahlungen ab 2005 rechnen.

Kommt das Finanzamt auf mich zu oder muss ich selbst tätig werden?

Klaus-Robert Braus, Sachgebietsleiter, Finanzamt Trier: Aufgrund der bestehenden Steuerpflicht müssen Sie tätig werden und beim Finanzamt eine Erklärung abgeben.

Meine Frau und ich beziehen Renten unterhalb des genannten Freibetrags, haben aber jeweils einen Minijob. Müssen wir eine Steuererklärung abgeben?

Klaus-Robert Braus: Nein. Zum einen, weil ihre Renten unterhalb des Freibetrags liegen, und zum anderen, weil bei Minijobs der Arbeitnehmer keine Steuererklärungspflicht hat. Für ihre Minijobs übernimmt der Arbeitgeber die üblichen Abgaben.

Mein Mann ist letztes Jahr verstorben, ab diesem Jahr erhalte ich Witwenrente. Werde ich jetzt schon wie eine Ledige behandelt?

Luzia Biesdorf: In dem Jahr, in dem Ihr Mann verstorben ist, werden sie wie Ehepaare versteuert und im Folgejahr nach dem Witwensplitting behandelt. Im darauf folgenden Jahr werden Sie wie Ledige versteuert.



Weitere Informationen erhalten Sie unter www.finanzamt-trier-de

Die Broschüre "Hinweise für ältere Menschen" können Sie im Service-Center Ihres Finanzamtes kostenlos erhalten oder unter www.finanzamt-trier.de herunterladen.

Gruppen von mindestens 30 Personen können Referenten des Finanzamtes zum Thema "Alterseinkünfte und Abgeltungsteuer" zu einem Vortrag einladen. Ansprechpartnerin bei der Finanzbehörde ist Julia Köster unter der Rufnummer 0651/ 93603-4004.

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