Steuervorteil nicht um jeden Preis

Berlin · Berlin (dpa) Eigentümer können ihre Immobilie auch an Angehörige vermieten. Oft werden bei solchen Mietverhältnissen auch nur geringere Mieten verlangt.

Laut Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine, muss der Eigentümer dann nur die geringe Miete versteuern, kann aber dennoch alle Werbungskosten für die vermietete Immobilie in ungekürzter Höhe steuerlich geltend machen. Aber: Der Steuervorteil werde nur gewährt, wenn mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete erhoben werden.

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