Steuerzahler müssen Unterlagen nicht archivieren

Berlin · Berlin (dpa) Steuerzahler müssen ihre Unterlagen in der Regel nicht archivieren. Wurden Rechnungen und Belege dem Finanzamt vorgelegt und ist der Steuerbescheid in Ordnung, können die Papiere entsorgt werden.

Darauf macht der Bund der Steuerzahler aufmerksam. Allerdings sollten Steuerzahler warten, bis der Bescheid bestandskräftig ist. Das ist einen Monat nach Bekanntgabe der Fall. Kommt der Bescheid per Post, gilt er in der Regel drei Tage, nachdem das Finanzamt den Brief zur Post gegeben hat, als bekanntgegeben.

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