Steuern Steuerfrist für 2018 endet am 31. Juli

Trier · () Wer selbst seine Steuererklärung macht und sich nicht vom Steuerberater oder dem Lohnsteuerhilfeverein beraten lässt, für den endet die Abgabefrist für die Steuererklärung 2018 am 31. Juli.

Bis dahin sollte die Steuererklärung also beim Finanzamt eingetroffen sein. Darauf weist das Landesamt für Steuern hin. Die Frist gelte unabhängig davon, ob Papierformulare abgegeben oder die Erklärung elektronisch übermittelt werde. Dazu könne auch das kostenlose Programm Elster (www.elster.de) der Finanzverwaltung oder ein anderes Steuerprogramm genutzt werden.

Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater erstellt, verlängert sich die Abgabefrist bis Ende Februar des darauffolgenden Jahres. Wer zur Abgabe verpflichtet ist, jedoch die Steuererklärung zu spät einreicht, muss womöglich mit einem Verspätungszuschlag rechnen, wenn die Frist versäumt wird. Wer den Termin nicht einhalten kann, sollte vorher beim Finanzamt schriftlich eine Fristverlängerung beantragen.

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