Streit beim Flughafenstreik? Wie Passagiere zu ihrem Recht kommen

Stuttgart/Potsdam (dpa/tmn) · Lange Schlangen und lange Gesichter: Für Flugpassagiere wird ein Streik am Flughafen zur Geduldsprobe. Wie Reisende trotz Terminal-Chaos zu ihrem Recht kommen, erfahren sie hier.

Wenn wegen eines Streiks Flüge ausfallen, ist die Situation am Flughafen meist unübersichtlich. Auf dem Papier haben Passagiere für solche Fälle Rechte und Ansprüche - aber was tun, wenn sie nicht erfüllt werden? Nur nicht klein beigeben, rät Dunja Richter von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Sie gibt Tipps, wie Fluggäste auch in Streiksituationen zu ihrem Recht kommen. Nach der EU-Verordnung 261/2004 gehen Fluggäste nicht leer aus, wenn sie wegen eines Ausstands am Flughafen stranden - wie derzeit durch den Streik der Flugbegleiter bei Lufthansa.

An Essen und Getränke kommen: Üblicherweise verteilen die Fluggesellschaften Verzehrgutscheine. Bei einer Verspätung von drei Stunden sollte es immerhin ein Gutschein über zehn Euro pro Person sein. Passiert trotz längerer Wartezeit nichts, können Passagiere nicht sofort auf eigene Faust zum nächsten Schnellrestaurant pilgern und darauf hoffen, die Kosten später erstattet zu bekommen. Das wäre nur die letzte Alternative. Stattdessen sollten sie sich einen Ansprechpartner der Airline im Terminal oder direkt am Schalter suchen, sagt Dunja Richter. „Da sollte man sich auf keinen Fall abwimmeln lassen.“

Wenn keine Gutscheine verteilt werden: Stellen sich die Mitarbeiter quer oder sagen, dass sie nicht zuständig seien, rät Richter, sich Notizen für spätere Beschwerden zu machen. Den Namen der Angestellten, Uhrzeit und Datum sollten sich die Passagiere notieren und sich am besten unterschreiben lassen, dass der Gesprächspartner sich für nicht zuständig erklärt. Das erfordere aber schon ein wenig Mumm, sagt die Expertin.

Mit anderen zusammentun: Meist wartet man am Flughafen ja nicht alleine - viele andere Passagiere sind ebenfalls von den Streiks betroffen. Da sollten sich Reisende zusammentun und gemeinsam auf ihr Recht pochen. In der Gruppe hat man ein anderes Auftreten als alleine - und außerdem gleich ein paar Zeugen an der Hand, wenn es zu Streit kommt. Selbst wenn keine Leidensgenossen in der Nähe sind, sollte man sich bei ernsten Diskussionen einen Zeugen suchen, der zum Beispiel später bestätigen kann, dass Mitarbeiter keine Gutscheine ausgegeben haben. „Das bekommt auf jeden Fall jemand mit“, sagt Richter.

Wenn das alles nichts hilft: Wenn von der Airline partout keine Gutscheine zu bekommen sind, aber der Hunger groß wird, muss man sich doch auf eigene Faust auf Nahrungssuche begeben und die Quittungen aufheben. Die könne man dann später - am besten mit seinen Gesprächsnotizen und gegebenenfalls Zeugen - bei der Airline einreichen. „Denn man sollte nachweisen können, dass man die Gutscheine nicht bekommen hat“, sagt Richter. Aber so weit dürfe es normalerweise gar nicht erst kommen.

Recht auf Übernachtungsplatz: Können Passagiere erst am kommenden Tag oder noch später weiterfliegen, müssen Airlines sich um eine Übernachtungsmöglichkeit kümmern. Dabei reicht laut Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg eine Pritsche im Terminal in der Regel nicht aus. Es müsse aber auch kein Fünf-Sterne-Haus sein. Auch den Transport vom Flughafen zum Hotel muss die Airline zahlen. Es gibt keine Obergrenze, wie viele Nächte sie höchstens zahlen muss.

Anspruch auf Ersatzbeförderung: Die Airline ist verpflichtet, Fluggäste bei einem Streik so schnell wie möglich auf einem anderen Weg ans Ziel zu bringen. Passagieren steht eine kostenlose Umbuchung etwa auf einen späteren Flug oder auf Partnerairlines zu. Oder sie werden ersatzweise per Bahn oder Bus transportiert. Auch für zwei Telefonate, zwei Faxe oder zwei E-Mails muss die Airline die Kosten übernehmen.

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