Strom darf verkauft und selbst genutzt werden

Wer sein Haus warm einpacken möchte, kann dazu Förderungen von der Landestreuhandbank (LTH) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bekommen - wenn die Voraussetzungen stimmen.

Trier. (fgg) Fachleute der Sparkassen-Organisation standen unseren Lesern bei der jüngsten Telefonaktion Rede und Antwort. Nachfolgend ein Querschnitt durch die meistgestellten Fragen.

Ich habe ein Haus aus den 1960er Jahren gekauft, das nicht mehr auf dem aktuellen Stand ist. Welche Maßnahmen zur energetischen Sanierung werden gefördert?

Erwin Fries, Baufinanzierungsberater von der Kreissparkasse Vulkaneifel: Alle Maßnahmen, die jeweils zu einer Energieeinsparung von mindestens 20 Prozent führen, werden durch die LTH gefördert - zum Beispiel der Einbau neuer Fenster, die Erneuerung der Heizungsanlage oder die Dämmung des Daches oder der Außenwände.

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, um überhaupt eine Förderung mit Landesmitteln zu erhalten?

Erwin Fries: Zunächst dürfen Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, die sich auch nach der Größe des Haushalts richten. Weiterhin gibt es Vorgaben hinsichtlich der Wohnfläche, die ebenfalls bestimmte Grenzen nicht überschreiten darf.

Ich liege mit meinem Einkommen über den Grenzen der Landesförderung. Gibt es eine Alternative, wenn ich eine Dämmung der Fassade fördern lassen möchte?

Dennis Dierkes, Spezialberater für öffentliche Fördermittel von der Sparkasse Trier: Ja, bei der KfW gibt es beispielsweise ein Programm unter dem Namen "Wohnraum modernisieren". Hier sind die baulichen Vorschriften der aktuellen Energieeinsparverordnung (EneV) zu beachten, es gelten aber keine Einkommensgrenzen. Es sollte eine fachliche Beratung durch einen Energieberater erfolgen. Diese wird gefördert.

Gibt es eine Fördermöglichkeit, wenn ich mein Haus barrierefrei umbauen möchte?

Monika Wächter, Immobilienberaterin der Sparkasse Mittelmosel-Eifel Mosel Hunsrück: Die KfW fördert auch den barrierefreien Umbau entweder in Form eine Zuschusses von fünf Prozent des Investitionsbetrages, maximal wird mit 2500 Euro gefördert. Sie können aber auch ein zingsgünstiges Darlehen bis 50 000 Euro je Wohneinheit in Anspruch nehmen. Der Umbau muss den technischen Mindestanforderungen für altersgerechtes Umbauen entsprechen. Die förderfähigen Baumaßnahmen sind in einem Maßnahmenkatalog der KfW genau definiert und können flexibel gewählt werden.

Ich möchte noch in diesem Jahr eine Photovoltaikanlage installieren lassen. Wie hoch ist die Einspeisevergütung? Kann die Anlage aus dieser komplett finanziert werden?

Monika Wächter: "Die Vergütung ist von der Größe der Anlage abhängig und beträgt rund 32 Cent pro Kilowattstunde, sofern die Anlage bis zum 31. Dezember 2010 ans Netz geht.

Tatsächlich kann sich dadurch eine Photovoltaikanlage innerhalb eines Zeitraums von rund 14 Jahren komplett amortisieren. Sie verkaufen den Strom nicht nur, sondern können ihn auch selbst nutzen, und Sie bekommen auch für diese selbst produzierte und konsumierte Energie noch Geld.

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