Teilzeitanspruch nach sechs Monaten

Köln · Köln (dpa) Wer neu im Job ist, hat nicht sofort einen Anspruch, von Vollzeit in Teilzeit zu wechseln. "Den Anspruch gibt es erst nach sechs Monaten", erläutert Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Davor bestehe die Option, sich einvernehmlich auf einen früheren Zeitpunkt zu einigen. Laut dem Teilzeit- und Befristungsgesetz muss der Mitarbeiter sein Gesuch spätestens drei Monate vor dem Wunschbeginn stellen.

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