Telearbeitsplatz an Arbeitgeber vermieten: Kosten absetzbar

Neustadt/Weinstraße (dpa/tmn) · Oft ist ein moderner Arbeitsplatz auch ein mobiler: Wenn nicht mehr als ein Rechner und die eigenen Unterlagen gebraucht wird, um seinen Job zu machen, bietet sich mitunter die Arbeit von zu Haus an. Steuerlich kann das Vorteile haben.

Einige Firmen bieten Beschäftigten an, von zu Hause aus zu arbeiten. Vor allem in Berufen, die überwiegend Bürotätigkeiten darstellen, gibt es solche Telearbeitsplätze. Eine Möglichkeit ist es dabei, dass Mitarbeiter dem Arbeitgeber ihren Arbeitsraum zu Hause vermieten. Der Vorteil für Arbeitgeber: Sie sparen Kosten für große Büroräume. Der Vorteil für Arbeitnehmer: Sie sparen Steuern - denn die Kosten für den Arbeitsraum sind absetzbar, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH).

Die Miete müsse der Beschäftigte dann bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Einnahme erklären. Im Gegenzug könnten die Aufwendungen für das Zimmer als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften geltend machen. Eine Beschränkung wie beim häuslichen Arbeitszimmer gebe es nicht.

Befindet sich der Telearbeitsplatz im eigenen Haus, könnten etwa Erhaltungsaufwendungen und laufende Betriebskosten wie Grundsteuer, Hausversicherungen oder Strom anteilig geltend gemacht werden, erklären die Steuerexperten. Bei einem Telearbeitsplatz in einer Mietwohnung könnten die anteiligen Mietkosten inklusive Nebenkosten von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings sollte der Arbeitnehmer beim Vermieter der Wohnung zunächst eine Genehmigung für die Untervermietung an den Arbeitgeber einholen.

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