Toben im Freibad: Wer Sicherheitsregeln bricht, haftet

Koblenz (dpa/tmn) · Vorsicht beim Toben auf der Wasserrutsche: Wer sich am Freibad nicht an elementare Sicherheitsvorkehrungen hält und dadurch andere Besucher verletzt, haftet dafür.

Wer offensichtliche Regeln im Freibad missachtet und dadurch einen Unfall verursacht, haftet für den Schaden. Verletzt er etwa durch sein Verhalten einen anderen, muss er unter Umständen sogar Schmerzensgeld zahlen, erklärt die Deutsche Anwaltauskunft und verweist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz (Aktenzeichen: 2 U 271/11).

In dem verhandelten Fall waren zwei Männer in einem Freizeitbad von unten in eine lange Wasserrutsche geklettert. Dazu mussten sie unter anderem ein Absperrgitter überwinden. In der Röhre prallten sie mit voller Wucht mit dem späteren Kläger zusammen, der in diesem Moment die Steilrutsche hinunterrutschte. Alle Beteiligten verletzten sich bei dem Vorfall.

Dem Kläger sprach das Gericht unter anderem ein Schmerzensgeld in Höhe von 3000 Euro zu. Die beiden Männer, die in die Röhre gekrabbelt seien, hätten alle Sicherheitsvorkehrungen missachtet, erklärten sie zur Begründung. Dadurch hätten sie fahrlässig die Körperverletzung des Klägers verursacht.

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