Toilettenfrauen müssen wie Reinigungskräfte bezahlt werden

Berlin (dpa/tmn) · Angestellte Toilettenfrauen sind Reinigungskräfte, hat das Sozialgericht Berlin entschieden. Deshalb stehe ihnen auch ein Lohn wie Gebäudereinigern zu, heißt es in dem Urteil.

Häufig verpflichten sich Betriebe, öffentlich zugängliche Kundentoiletten zu reinigen, wenn sie dafür Trinkgelder einsammeln dürfen. Die bei diesen Reinigungsbetrieben angestellten Toilettenfrauen müssen nach dem Tarifvertrag des Gebäudereinigerhandwerks entlohnt werden. Das entschied das Sozialgericht Berlin (Az.: S 73 KR 1505/10), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Der Fall: Die Deutsche Rentenversicherung Bund führte eine Betriebsprüfung bei einem Reinigungsservice durch, der sich auf die Betreuung der Toilettenanlagen in Einkaufszentren und Warenhäusern spezialisiert hat. Die Rentenversicherung forderte nach der Prüfung rund 118 000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen nach. Der Betrieb habe 23 bei ihm angestellten Toilettenfrauen nicht den Mindestlohn von rund 8 Euro pro Stunde gezahlt, sondern lediglich zwischen 3,60 und 4,50 Euro. Für die Lohndifferenz müssten Versicherungsbeiträge nachgezahlt werden.

Das Urteil: Die Klage gegen diesen Bescheid der Rentenversicherung hatte keinen Erfolg. Die angestellten Toilettenfrauen seien Reinigungskräfte, so die Richter. Als Bemessungsgrundlage für die Versicherungsbeiträge seien daher die tarifvertraglich verbindlichen Mindestlöhne herangezogen worden. Es handele sich nicht um einen Betrieb der Trinkgeldaufsicht, sondern um ein Unternehmen, das überwiegend Reinigungsleistungen erbringe.

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