Tür-Öffner und Erfolgs-Killer

Bestimmte Formulierungen im Arbeitszeugnis haben sich wie Noten als feste Bewertungs-Größen etabliert. So mancher Fallstrick kann vermieden werden, wenn Arbeitnehmer zweimal hingucken. Auch auf den Schluss kommt es an.

Trier. "Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis", sagt Martina Perreng, Arbeitsrechtlerin beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DBG). Und das gilt unabhängig davon, wer gekündigt hat. Das Zeugnis sollte möglichst bald nach der Kündigung ausgestellt werden. Bis vor fünf Jahren hatten Arbeitnehmer sogar noch 30 Jahre nach Beendigung der Tätigkeit einen Anspruch auf ein Zeugnis, heute sind es bis zu drei Jahre.Bei einer längeren Beschäftigung kann der Arbeitnehmer auf ein sogenanntes qualifiziertes Zeugnis bestehen. Darin finden sich dann zusätzlich auch Angaben zu Kenntnissen und Fähigkeiten, eine Bewertung der Kompetenz und des Verhältnisses zu den Kollegen. Wichtig ist, dass ein qualifiziertes Zeugnis tatsächlich Informationen zu allen Bereichen enthält: "Denn fehlt etwas, kann dies zu dem Schluss führen, dass da etwas im Argen liegt", betont Martina Perreng. Etwa wenn keine Bewertung des Verhältnisses zu den Kollegen aufgeführt ist, kann dies den neuen Arbeitgeber ins Grübeln bringen. Wer Lücken erkennt, sollte das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und auf eine neue, komplette Version bestehen. Denn ein weiterer Anspruch lautet: "Das Zeugnis muss differenziert und vollständig sein", sagt Perreng.

Arbeitgeber dürfen grundsätzlich kein Zeugnis ausstellen, das dem Arbeitnehmer Steine für seine zukünftige berufliche Karriere oder bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz in den Weg legt. Heißt aber auch, dass Wohlwollen und Wahrheit manchmal aufeinanderprallen. Klaus Derksen, Personalvermittler und Buchautor zum Thema, führt auf diesen Umstand die Entstehung von verschlüsselten Botschaften, den sogenannten Zeugniscodes, zurück: Scheinbar positive Formulierungen können bei genauerem Hinschauen durchaus Warnungen an den neuen Arbeitgeber sein.

"Er bemühte sich" ist so ein Karrierekiller. Heißt: Er strengte sich zwar an, schaffte die Anforderungen aber nicht. Bestimmte Formulierungen entsprechen gewissermaßen Noten. "Er erledigte seine Aufgaben stets zur vollsten Zufriedenheit" ist wie eine eins. Fehlt das stets, sinkt die Note nach unten. Auch den Schluss sollten Arbeitnehmer genau unter die Lupe nehmen, denn auch das Zeugnisende sendet noch ein paar Botschaften.

Derksen rät, dass Arbeitnehmer darauf achten sollten, dass ein ranghoher Mitarbeiter das Zeugnis unterschreibt. "Das ist eine Aufwertung." Allerdings bestehe keine Anspruch darauf. Wohingegen eine Unterschrift per Hand ein Muss sei. Eine Schlussformulierung, in der dem Arbeitnehmer etwa alles Gute für die weitere berufliche Karriere gewünscht wird und Bedauern darüber ausgedrückt wird, dass er nicht mehr im Betrieb arbeiten wird, ist üblich - und schlecht, wenn sie fehlt. Die Experten raten, auf die Feinheiten zu achten, "aber man sollte es nicht übertreiben".

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