Tüv empfiehlt: Gartengeräte vor erstem Gebrauch im Frühling testen

Es knattert und knarrt: Im Frühling holt der Hobbygärtner seine Elektrogeräte hervor. Vor dem ersten Einsatz sollten sie aber einmal getestet werden.

Köln. "Rasenmäher, Heckenscheren und Kettensägen mit Motorantrieb müssen nach der langen Ruhephase auf eventuelle Mängel und Beschädigungen überprüft werden", sagt Werner Lüth, Sicherheitsexperte vom Tüv Rheinland in Köln. So dürften die Geräte keine beschädigten Kabel, Gehäuse oder einen defekten Anlaufschutz haben. Reparaturen sollte man dem Fachmann überlassen. Darüber hinaus sollte auf folgende Dinge geachtet werden:

Elektrogeräte sollten draußen nur an Steckdosen mit speziellem Schutzschalter betrieben werden. Die Gefahr eines Stromschlags besteht zum Beispiel dann, wenn es draußen nass ist oder der Hobbygärtner ein Gerät berührt, dass nicht richtig isoliert ist.

Wer Rasen mäht, muss festes Schuhwerk tragen. Auch sollte nie ohne Grasfangkorb gemäht werden, da sonst die Klingen teilweise frei liegen. Beim Einstellen der Schnitthöhe darf man den Mäher erst umdrehen, wenn die Messer vollkommen stillstehen.

"Hobbygärtner sollten beim Einsatz von Kettensägen Schutzkleidung tragen", rät der Sicherheitsexperte. Zur Ausrüstung gehören Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhe, Handschuhe sowie Gesichts- und Gehörschutz.

Heckenscheren sollten über eine Zweihand-Sicherheitsschaltung verfügen. Diese verhindert einen versehentlichen Start, da die Schere nur anläuft, wenn zwei Knöpfe gedrückt sind.

Der Experte empfiehlt, Geräte mit dem GS-Zeichen zu kaufen. Dieses wird auch vom Tüv vergeben. dpa

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