TV-Telefonaktion So schützen Sie Ihre Kinder

Digitale Medien: Drei Experten der Verbraucherzentrale beantworteten Leserfragen.

Gibt es Infoveranstaltungen der Verbraucherzentrale für Eltern und Schüler? Und wohin kann man sich wenden?

Henrik Egli, Honoraranwalt der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: 

Sie können beispielsweise Workshops bei der Verbraucherzentrale kostenfrei buchen. Das Ministerium für Verbraucherschutz fördert diese Workshops und sie sind somit für die Schulen  kostenfrei. Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter www.vz-rlp.de

Auf der Telefonrechnung sind hohe  Kosten für die In-App-Käufe, weil unser Kind in einem kostenlosen Spiel unter anderem Spielgeld eingekauft hat.

Egli: Grundsätzlich müssen Sie Widerspruch beim Telekommunikationsanbieter einlegen. Und versuchen Sie beim Store-Betreiber eine Rückabwicklung zu erzielen.  Ansonsten suchen Sie rechtlichen Beistand bei der Verbraucherzentrale, weil diese Geschäfte in der Regel bei Minderjährigen unwirksam sind. Zudem kann man Einstellungen vornehmen, um Käufe zu unterbinden. Grundsätzlich sollte man nur Guthabenkarten verwenden, um die Kostenkontrolle zu behalten.

Unserem 13-jährigen Sohn wird immer Werbung von Partnerschaftsportalen angezeigt.  Wie wird man die Werbung wieder los?

Jeanine Wein, Medienpädagogin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Pauschal kann man diese Frage nicht beantworten. Es kommt beispielsweise darauf an, wo die Werbung herkommt. Viele Apps finanzieren sich über Werbung. Man muss deshalb bereits bei der Installation aufpassen. Schauen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Sohn die Installationen der Apps und die Einstellungen an. Wenn Werbung beim Surfen im Internet angezeigt wird,  kann man in manchen Browsern entsprechende Einstellungen vornehmen.

Wer kann mir helfen, wenn ich Jugendschutzfilter installieren möchte?

Wein: Informationen hierzu finden Sie unter www.klicksafe.de  Für Jugendliche empfehle ich
www.checked4you.de

Wir wollen unserem Sohn einen sprechenden Teddy schenken. Welche Risiken gibt es bei der Nutzung von Smart Toys?

Gudrun Hansen, Beraterin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz:

Viele Smart Toys werden über eine App gesteuert. Hier ist es wichtig, dass die Verbindung zwischen Smart Toy und Smartphone über Bluetooth passwortgeschützt ist. Das heißt, dass man ein Passwort oder einen Code eingeben muss. Ansonsten besteht das Risiko, dass auch ein fremder Smartphone-Besitzer in der Reichweite der Bluetooth-Verbindung auf das Spielzeug zugreifen kann. Wenn das Spielzeug Mikrofon und Lausprecher besitzt, können Kind und Umgebung belauscht werden. Und der Fremde könnte über den Teddy Sprachbefehle an das Kind weitergeben.

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