"TV - Wissen wie": Rechtzeitig vorsorgen für den Ernstfall

Trier · Der Trierische Volksfreund bietet seinen Abonnenten exklusive Vorträge zu wichtigen Themen. Beim Auftakt referierte Dr. Lorenz Fischer vom Klinikum Mutterhaus über Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung.

 Dr. Lorenz Fischer (links) erklärt TV-Lesern im Forum des Medienhauses, worauf es bei einer Patientenverfügung ankommt. TV-Foto: Friedemann Vetter

Dr. Lorenz Fischer (links) erklärt TV-Lesern im Forum des Medienhauses, worauf es bei einer Patientenverfügung ankommt. TV-Foto: Friedemann Vetter

Trier. Der erste Termin der neuen Reihe unter dem Titel "TV - Wissen wie" war innerhalb kürzester Zeit ausgebucht. 100 Abonnenten folgten der Einladung ins Volksfreund-Medienhaus in Trier-Euren. Referent Dr. Lorenz Fischer ist Chefarzt der Abteilung für Schmerz- und Palliativmedizin des Klinikums Mutterhaus der Borromäerinnen in Trier.
Wir fassen die zentralen Punkte des Abends zusammen.

Wozu dient eine Vorsorgevollmacht?
Damit bevollmächtigt ein Mensch eine Vertrauensperson, im Notfall als sein Vertreter Aufgaben für ihn zu erledigen und Entscheidungen zu treffen. Beispiel Patientenvollmacht: Die Vertrauensperson kann über Behandlungen entscheiden, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr dazu in der Lage ist.

Wer kann bevollmächtigt werden?
Die Vertrauensperson muss volljährig, über ihre Rolle informiert und einverstanden sein. Die unterzeichnete Vollmacht muss nicht notariell beglaubigt werden. Sie gilt ab dem Ausstellungstag bis zum Widerruf.

Worum geht es in einer Betreuungsverfügung?
Ein zentraler Punkt ist die Angabe, wer als gesetzlicher Betreuer fungieren soll, wenn der Unterzeichner seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Der gesetzliche Betreuer handelt in einem gerichtlich genau festgelegten Umfang und wird vom Gericht kontrolliert.

Was wird in einer Patientenverfügung festgelegt?
Es geht darum, welche medizinischen Maßnahmen eingeleitet oder unterlassen werden sollen für den Fall, dass ein Patient seinen Willen nicht mehr erklären kann. Dazu gehören zum Beispiel künstliche Ernährung, künstliche Flüssigkeitszufuhr und Beatmung, Bluttransfusionen, Schmerz- und Symptombehandlung, lebenserhaltende Maßnahmen, Wiederbelebung.

Welche konkreten Situationen können in einer Patientenverfügung unterschieden werden?
Wer eine Patientenverfügung schreibt, kann darin auch festlegen, unter welchen Voraussetzungen die Ärzte bestimmte Maßnahmen ergreifen oder unterlassen sollen. Unterscheiden lassen sich etwa Situationen wie unmittelbarer Sterbeprozess oder Endstadium einer tödlich verlaufenden Krankheit. Eine mögliche Formulierung könnte so lauten: "Wenn ich infolge eines weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses nicht mehr in der Lage bin, Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise zu mir zu nehmen (…)."

Sind Vollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung stets gleichzeitig zu verfassen?
Nein. Jeder kann frei entscheiden, ob er keine, eine oder mehrere der drei Arten von Vorausverfügungen schreibt.

Wo gibt es weitere Informationen?
Die Broschüre "Wer hilft mir, wenn… - Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung" kann im Internet heruntergeladen werden unter folgender Adresse: http://bit.ly/159uJxQ
Die Broschüre ist kostenlos bei Gerichten erhältlich oder kann angefordert werden beim Ministerium der Justiz, Broschürenstelle, Ernst-Ludwig-Straße 3, 55116 Mainz, Telefon 06131/164800.Extra

Der Vortrag von Dr. Lorenz Fischer war für die TV-Abonnenten kostenlos. Die Zuhörer wurden um eine Spende zugunsten der Palliativstation im Trierer Mutterhaus der Borromäerinnen gebeten. Dabei kamen 400 Euro zusammen, die an die Klinik überwiesen werden und der dortigen Ausstattung zugute kommen. Die Reihe "TV - Wissen wie" wird nach dem erfolgreichen Auftakt fortgesetzt. Die Termine geben wir rechtzeitig im Volksfreund bekannt. cus

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