Falsche Inkasssoforderung Finanzamt-Mahnung nicht begleichen! - Neue Betrugsmasche per SMS

Tier/Koblenz · Das kann schon unangenehm sein: Eine Mahnung und Zahlungsaufforderung durch das Finanzamt. Doch genau dies ist derzeit eine neue Betrugsmasche, vor dem das Landesamt für Steuern in Koblenz warnt.

Ungerechtfertige Inkasssoforderungen: Neue Betrugsmasche per SMS​
Foto: dpa-tmn/Andrea Warnecke

Betrüger verschicken derzeit massiv Zahlungsaufforderungen und Pfändungsandrohungen per SMS.

Dabei wird folgender Text versendet: „Ihre offene Forderung mit der Nummer R110285 wurde trotz mehrerer Mahnungen nicht beglichen. Am (xx.) Mai 2022 wird der Gerichtsvollzieher die vorsorgliche Pfändung Ihres Hausrates vornehmen. Sie können das Pfändungsverfahren vermeiden, indem Sie den offenen Betrag sofort über Ihren Zahlungslink bezahlen.“

Falsche Mahnung vom Finanzamt kommt per SMS

Dabei führt der entsprechende Internetlink vermeintlich auf eine Seite des Bundesministeriums der Finanzen und zeigt eine IBAN und den zu zahlenden Betrag. Doch diese Seite existiert in dieser Form nicht, „es handelt sich hierbei eindeutig um eine Betrugsmasche“, warnt das Landesamt für Steuern. Bürger sollten diese Mahnung in keinem Fall begleichen und Geld zahlen.

Das Landesamt für Steuern weist darauf hin, dass die Finanzämter Zahlungsaufforderungen niemals per SMS oder per E-Mail versenden oder telefonisch zu Zahlungen auffordern. Allenfalls erreichen Bürger Mahnungen schriftlich und postalisch.

Schreiben vom Finanzamt immer nur per Post

Die Verbraucherzentralen warnen immer wieder davor, dass unberechtigte Inkassoforderungen per SMS verschickt werden. „Die Inkassofirmen nutzen Angst und Scham der Betroffenen und bauen darauf, dass viele lieber zahlen als Aufsehen zu erregen. Außerdem sind Forderungen per SMS schnell verschickt“, wissen die Verbraucherschützer. Denn: „Zahlungsaufforderungen an private Telefonnummern sollen die Betroffenen massiv unter Druck setzen.“ Deshalb sollten Verbraucher auch nicht auf Droh-SMS reagieren oder unsichere Links anklicken.

Wer dennoch Zweifel oder Fragen haben sollte, sollte Kontakt mit seinem zuständigen Finanzamt aufnehmen.

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