Unterhalt für Ehegatten bei langer Ehedauer und Karriereeinbußen

Zum Unterhaltsrecht hat es in den vergangenen Jahren viele Änderungen gegeben. Kaum jemand weiß, wer wie lange wie viel Unterhalt bekommt. Die Rechtsanwaltskammer Koblenz gibt Tipps.

Unterhaltsberechtigt ist ein Ehegatte immer dann, wenn er während der Ehe ehebedingte Nachteile, etwa Karriereeinbußen hinnehmen musste, da er sich um die Erziehung der Kinder gekümmert hat, teilt die Rechtsanwaltskammer Koblenz mit. Auch die Dauer der Ehe spielt wieder eine Rolle. So hat eine Steuerfachangestellte einen uneingeschränkten Unterhaltsanspruch, weil sie mit der Geburt des ersten Kindes ihre Vollzeittätigkeit aufgegeben und sich danach der Erziehung ihrer drei Kinder gewidmet hat. Im Scheidungsfall kann sie nicht in ihren alten Beruf zurückkehren, um ihren Unterhalt allein zu sichern, da sich in der Zwischenzeit zu viel im Steuerrecht geändert hat, so die Kammer.
Anders: Eine Steuerfachangestellte hat trotz der drei Kinder während der Ehe immer als Teilzeitkraft gearbeitet. Nach der Scheidung kann die Frau eine Vollzeittätigkeit annehmen. Sie erhält das gleiche Gehalt, das sie auch bekommen hätte, wenn sie immer Vollzeit gearbeitet hätte. Sie muss somit keine ehebedingten Nachteile im Beruf hinnehmen. Nach der Scheidung hat die Frau somit keinen lebenslangen Anspruch auf Unterhalt, teilt die Kammer mit. red

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