Unterstützung statt Bevormundung

Der Trierische Volksfreund bietet seinen Abonnenten exklusive Vorträge zu wichtigen Themen an. Bei der jüngsten Veranstaltung der Reihe "TV - wissen wie" im Medienhaus gaben fünf Experten Tipps und Hinweise zum Thema "Rechtliche Betreuung".

 Groß war das Interesse der TV-Leser am Thema „Rechtliche Betreuung“, zu dem Referenten im Medienhaus Trierischer Volksfreund sprachen. TV-Foto: Friedemann Vetter

Groß war das Interesse der TV-Leser am Thema „Rechtliche Betreuung“, zu dem Referenten im Medienhaus Trierischer Volksfreund sprachen. TV-Foto: Friedemann Vetter

Wer entscheidet, wann ein Mensch einen rechtlichen Betreuer bekommt? Was muss man beachten, wenn man einen Angehörigen selbst in rechtlichen Angelegenheiten betreuen will? Auf Fragen wie diese haben fünf Experten in der zurückliegenden Veranstaltung der Reihe "TV - wissen wie" Antworten gegeben. Fast 100 TV-Abonnenten waren zu der Veranstaltung gekommen. Der TV hat die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt. Was ist eine rechtliche Betreuung?Die rechtliche Betreuung ist eine Art staatlicher Beaufsichtigungsauftrag, der vom Betreuungsgericht erteilt wird. Sie gilt für fürsorgebedürftige Menschen, die erwachsen sind und wegen Krankheit oder Behinderung rechtliche Dinge wie Bankgeschäfte, Versicherungs- und Wohnungsangelegenheiten oder Besuche bei Ämtern nicht mehr selbst erledigen können. Die rechtliche Betreuung unterscheidet sich von einer Vollmacht darin, dass sie nicht zwischen Privatpersonen geregelt ist, sondern durch ein Gericht. Wie funktioniert ein Betreuungsverfahren?Durch eine Anregung von außen, beispielsweise den Krankenhaus-Sozialdienst, wird die Prüfung einer Notwendigkeit beim Betreuungsgericht (Amtsgericht) angestoßen. Dieses kontrolliert die Voraussetzungen durch Gutachten und Stellungnahmen und entscheidet über die Betreuung und deren Umfang. Ist der Betreuer für alle rechtlichen Angelegenheiten zuständig oder gibt es auch Teilzuständigkeiten?Es gibt auch Bereiche, die aus der Zuständigkeit des Betreuers herausgenommen werden, darüber entscheidet das Gericht. Es ist auch möglich, dass der Betreuer nur Versicherungs- und Geldangelegenheiten regelt, nicht aber die medizinische Versorgung. Die Betreuung wird grundsätzlich nur für Bereiche angeordnet, in denen der Betreute Hilfe braucht; der Betreuer darf nur unterstützen, nicht aber bevormunden. Das Gericht entscheidet auch über die Dauer der Betreuung. Was fällt in die Zuständigkeit der Betreuer?Er ist rechtlicher Vertreter des Betreuten und sein Unterstützer, damit der Betreute so leben kann, wie er möchte — aber nicht so, wie der Betreuer es für richtig hält. Wer sind die Betreuungsvereine und welche Aufgaben haben sie?Zu den Betreuungsvereinen gehören unter anderem der Katholische Verein für soziale Dienste (SKM), der Betreuungsverein im Diakonischen Werk, die Arbeiterwohlfahrt, der Sozialdienst katholischer Frauen, die Lebenshilfe, der Betreuungsverein des Deutschen Roten Kreuzes und der Diozösanverein Trier mit seinen Zweigstellen (SKFM). Sie helfen bei allen Fragen zum Thema. Kann jeder Freiwillige ehrenamtlicher Betreuer werden?Grundsätzlich ja. Interessierte können sich mit den Betreuungsvereinen in Verbindung setzen, um Informationen und gegebenenfalls Schulungen, Vorträge und individuelle Beratungen zu bekommen. Ehrenamtliche Betreuer sind unfall- und haftpflichtversichert und bekommen eine Aufwandspauschale. Kann der Betreuer von den Familienangehörigen ausgetauscht werden, wenn die Familie nicht mit der Leistung des Betreuers einverstanden ist?Ja. Die Angehörigen müssen sich in einem solchen Fall an das Betreuungsgericht wenden, am besten in schriftlicher Form. Das Gericht entscheidet dann über einen Austausch. Muss ein Bevollmächtigter, der per Vollmacht dazu auserkoren wurde, auch der Betreuer sein?Nein. Eine Vollmacht wird privatrechtlich geregelt und unterliegt keiner Pflicht. Der Bevollmächtigte ist nur dem Vollmachtgeber rechenschaftspflichtig, nicht aber einem Gericht. Sollte der Vollmachtsgeber jedoch sterben, ist der Bevollmächtigte unter Umständen den Erben rechenschaftspflichtig. Die Teilnahme an der Veranstaltung war für TV-Leser kostenlos, es wurde um eine Spende für die TV-Aktion "Meine Hilfe zählt" gebeten. Die Referenten waren Günter Crames vom Katholischen Verein für soziale Dienste Trier (SKM), Caroline Klasen (Sozialdienst katholischer Frauen), Angela Kalicki (Diakonisches Werk für die Kirchenkreise Trier und Simmern-Trarbach), Ingrid Mau (Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt Trier) und Rebecca Dressler (Betreuungsverein im DRK Trier-Saarburg).

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