Verbrauchertag zum Arbeitsrecht

Im vergangenen Jahr Erbrecht, dieses Jahr Arbeitsrecht: Die Rechtsanwaltskammer Koblenz wendet sich mit einem aktuell brisanten Thema an die Bürger: Der Verbrauchertag Arbeitsrecht ist am 13. April in Trier im Kurfürstlichen Palais.

Trier. (hw) Auf einer Veranstaltung der Rechtsanwaltskammer Koblenz informieren die Fachanwälte für Arbeitsrecht Peter Klein, Andreas Kaiser und Klaus Rudolf über Fallstricke im Arbeitsrecht.

Dabei werden zahlreiche Probleme angesprochen, zum Beispiel das Thema Abmahnung. Wer als Arbeitnehmer eine Abmahnung erhält, müsse nicht in Panik geraten, so die Experten. Der erste Grundsatz im Falle einer Abmahnung lautet: Ruhe bewahren und auf keinen Fall spontan antworten.

In den meisten Fällen sei es sinnvoller, die Abmahnung von einem Rechtsanwalt auf Fehler überprüfen zu lassen. Denn viele Abmahnungen seien wirkungslos, da sie den formalen Ansprüchen nicht genügen, schreibt die Rechtsanwaltskammer.

Abmahnungen allgemeiner Art, die beispielsweise die nachlassenden Leistungen des Arbeitnehmers bemängelten, seien wertlos und würden von einem Arbeitsgericht sofort für unwirksam erklärt, so die Kammer.

Wie kompliziert das Arbeitsrecht sein kann, zeigt die Einschätzung der Rechtsanwaltskammer: "Wer einen Widerspruch gegen eine Abmahnung einlegen möchte, sollte dies genau abwägen. Denn nach spätestens zwei Jahren müssen die Abmahnung und alle Schriftstücke, die mit ihr in Zusammenhang stehen aus der Personalakte entfernt werden", schreiben die Fachleute.

Selbst wenn vor Ablauf dieser Frist eine Kündigung mit der Begründung erfolge, dass vorher ausgesprochene Abmahnungen ohne Erfolg waren, könne das Amtsgericht eine Abmahnung auch rückwirkend auf Wirksamkeit überprüfen. "War die Abmahnung unwirksam, muss die Kündigung zurückgenommen werden. Es kann sich also lohnen und Streit vermeiden helfen, die Abmahnung zunächst einmal ohne Widerspruch hinzunehmen", sagen die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer.

Darüber, was bei einer Kündigung zu beachten ist und welche Rechte und Pflichten Arbeitnehmer am Arbeitsplatz haben, informiert die Rechtsanwaltskammer Koblenz auf einer Veranstaltung unter dem Titel "Arbeitsrecht - Ihre Rechte in der Krise", am 13. April, ab 17.30 Uhr im Kurfürstlichen Palais, in Trier.

Die Rechtsanwaltskammer Koblenz vertritt die Landgerichtsbezirke Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier.

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