Energie Zahlungsaufschub für Strom und Heizung

Trier · Wer aufgrund der wirtschaftlichen Beschränkungen in Bedrängnis mit den Kosten für Strom und Heizung kommt, soll unter anderem vom Energie-Versorger einen Zahlungsaufschub gewährt bekommen, ohne dass eine Sperrung der Versorgung erfolgen darf. Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen zum Gespräch mit dem Energieversorger.

Verbraucherzentrale rät Betroffenen zu Gespräch mit Energieversorgern.
Foto: dpa/Jan Woitas

() Die Bundesregierung hat ein „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie“ erlassen. Darin hat sie den Haushalten Hilfe zugesagt, die wegen ausfallender oder abnehmender Einkünfte weniger Geld zur Verfügung haben. Wer aufgrund der wirtschaftlichen Beschränkungen in Bedrängnis mit den Kosten für Strom und Heizung kommt, soll unter anderem vom Energie-Versorger einen Zahlungsaufschub gewährt bekommen, ohne dass eine Sperrung der Versorgung erfolgen darf. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Derzeit gilt die Frist bis zum 30. Juni 2020. Der Zahlungsaufschub gilt auch für Ratenpläne, die nicht mehr bedient werden können.

Laut den Verbraucherschützern verzichteten derzeit viele Versorger im Land auf Strom- und Gassperren. Dennoch rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz den von Verdienstausfällen Betroffenen, mit ihrem Versorger Kontakt aufzunehmen und anzukündigen, dass sie von dem im Gesetz beschriebenen Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch machen wollen. Der Versorger könne den Einzelfall prüfen. Eventuell verlange er Nachweise über die Art der Beschäftigung oder Kurzarbeitszeiten.

„Die Zahlungen können zwar aufgeschoben werden, müssen aber zu einem späteren Zeitpunkt geleistet werden“, sagt Antje Kahlheber, Referentin Energiekostenberatung bei der Verbraucherzentrale. Deshalb rät sie zudem dazu, die Energiekosten zu senken. Diese können vom einfachen Abschalten nicht benötigter Geräte bis zur Anpassung der Heiztemperatur reichen. „Eine Verbrauchskontrolle ist jetzt sehr wichtig, da mehr Zeit zu Hause auch bedeutet, dass der Energieverbrauch stark ansteigen kann“, so Kahlheber.

Wer derzeit seine Monatsabschläge oder Energierechnungen nicht zahlen kann, sollte von einem Anbieterwechsel absehen. Denn: Das Leistungsverweigerungsrecht kann nur für Verträge geltend gemacht werden, die vor dem 8. März 2020 geschlossen wurden.

Fragen rund um Zahlungsaufschub und Energierückstände beantwortet die Energiekostenberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz unter der kostenfreien Rufnummer 0800-6075700. Ihr Ansprechpartner für die Region Trier ist Daniel Ollinger.

Die Verbraucherzentrale bietet unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/sites/default/files/2020-04/Musterbrief_Dauerschuldverhaeltnisse_Corona.pdf einen Musterbrief an.

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