Verein darf nicht mehr sammeln

Trier · Die landesweit für das Sammlungsrecht zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat dem Verein für Hoffnung der Zukunft (V.H.

Z.) e.V. mit Sitz in Berlin das Sammeln von Geldspenden und die Einwerbung von Fördermitgliedern in Rheinland-Pfalz mit sofortiger Wirkung untersagt. Die beim Verwaltungsgericht Trier eingereichte Klage wurde durch den Verein zurückgezogen, so dass das Sammlungsverbot der ADD bestandskräftig und in Rheinland-Pfalz zu beachten ist. Nach eigenen Aussagen unterstützt der Verein für Hoffnung der Zukunft (V.H.Z.) e.V. moralisch und materiell Aktivitäten, mit denen Dissidenten oder politischen Gefangenen geholfen wird, die in ihren Ursprungsländern von Folter und Hinrichtung bedroht sind. Der Verein warb Geldspenden insbesondere durch Hausbesuche ein, ohne über die erforderliche Sammlungserlaubnis zu verfügen. Zudem ist die Verwendung der Geldspenden für oben genannte Zwecke nicht ausreichend belegt, so dass eine zweckentsprechende Verwendung nicht festgestellt werden konnte. Sollten dennoch Spendensammlungen und insbesondere Hausbesuche zur Generierung von Geldspenden durch den Verein für Hoffnung der Zukunft (V.H.Z.) e.V. in Rheinland-Pfalz erfolgen, bittet die ADD um sofortige Mitteilung. red

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